Politik

Kopftuch-Prozess beendet Lehrerin verliert endgültig

Eine zum Islam konvertierte Lehrerin darf in Baden-Württemberg endgültig nicht mehr mit Kopftuch unterrichten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit das Schulgesetz des Landes für verfassungsgemäß erklärt.

Die höchsten deutschen Verwaltungsrichter bestätigten damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom März 2008, teilte das Gericht in Mannheim mit. Das baden-württembergische Gesetz schreibt vor, dass "in der Schule religiöse äußere Bekundungen zu unterlassen" sind. Dies wollte die Lehrerin nicht akzeptieren (AZ.: 2 B 46.08).

Die VGH-Richter hatten keine Rechtsmittel gegen ihr Urteil zugelassen. Mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde wollte die Lehrerin erreichen, dass sich die Bundesrichter gleichwohl mit der Sache befassen. Dies lehnten diese mit dem Beschluss vom Dezember 2008 ab.

Quelle: ntv.de

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