Widerspruch zum eigenen Gesetz Maas macht Rolle rückwärts
12.11.2014, 13:00 Uhr
(Foto: dpa)
Wer den Makler bestellt, soll ihn auch bezahlen: So sieht es zumindest ein Gesetzentwurf von Heiko Maas vor. Doch ganz so genau nimmt es der Justizminister nicht mit dem eigenen Projekt - bis er erwischt wird.
Heiko Maas hat ein Eigentor geschossen. Der Bundesjustizminister ließ den Mieter seines Hauses in Saarlouis die Maklergebühren zahlen und lenkte erst ein, als die "Bild"-Zeitung dies offenlegte.
Als der SPD-Politiker sein Haus wegen des Umzugs nach Berlin zum 1. August über einen Makler vermietete, habe der Mieter dabei die Maklerkosten in Höhe von zwei Kaltmieten plus Umsatzsteuer übernommen, berichtete das Boulevardblatt. Das allerdings widerspricht einem Gesetzesentwurf, an dem er seit Monaten mitarbeitet.
Nach dem von Maas bereits im März vorgestellten Gesetzentwurf muss künftig hingegen der Vermieter den Makler bezahlen, wenn er ihn bestellt hat. Gegenüber der Zeitung hatte der Minister zunächst auch darauf verwiesen, sich rechtlich einwandfrei verhalten zu haben. "Dass der Mieter den Makler bezahlt, entspricht der gängigen Praxis und auch der geltenden Rechtslage. Diese Rechtslage wollen wir aus guten Gründen ändern", sagte Maas. Das Gesetz, das auch eine Mietpreisbremse beinhaltet, soll im Frühjahr in Kraft treten.
Nachdem sein unsensibles Handeln nun bekannt und kritisiert wurde, reagierte Maas aber doch noch und korrigierte seine Entscheidung. "Mit etwas mehr Aufmerksamkeit hätte man die Maklergebühren von Anfang an übernehmen sollen", sagte Maas Spiegel Online. "Wir haben das Geld bereits an die Mieter zurückerstattet."
Quelle: ntv.de, dsi/dpa