Politik

Verwaltungsgericht bestätigt Männer müssen beim Bund kurze Haare tragen

Soldatinnen der Bundeswehr bei einer Parade.

Soldatinnen der Bundeswehr bei einer Parade.

(Foto: picture alliance / dpa)

Bei der Bundeswehr müssen Männer einen Kurzhaarschnitt tragen - Frauen dagegen nicht. Dagegen hat ein Stabsfeldwebel geklagt. Die Richter weisen seine Beschwerde zurück. Trotzdem sprechen sie dem 51-Jährigen einen "Teilerfolg" zu.

Weil er als Soldat keine langen Haare tragen darf, hat sich ein Stabsfeldwebel vor Gericht mit der Bundeswehr auseinandergesetzt. Seine Beschwerde gegen den sogenannten Haar- und Barterlass der Truppe wurde vom 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig allerdings zurückgewiesen. Doch bedürfe die Regelung innerhalb eines "überschaubaren Zeitraums" einer Überarbeitung, stellten die Richter fest. Die ausreichende gesetzliche Grundlage für die Vorschrift fehle.

Der Vorsitzende Richter sprach deswegen von einem "Teilerfolg" für den 51-Jährigen. Der Soldat hielt die entsprechende Dienstvorschrift für diskriminierend, weil sie Frauen das Tragen langer Haare erlaube, Männern aber nicht. Er arbeite im Verteidigungsministerium in Bonn ohne repräsentative Wirkung, ist nach eigenen Angaben Anhänger der Gothic-Szene und würde gerne selber lange Haare tragen.

Das Gericht urteilte auch, dass eine Vorschrift zu den Äußerlichkeiten der Soldaten grundsätzlich notwendig sei. Das Ansehen der Bundeswehr hänge auch vom Aussehen der Soldaten ab.

Dem Erlass der Bundeswehr nach dürfen die Haare von Soldaten Ohren und Augen nicht bedecken. Bei aufrechter Kopfhaltung darf die Frisur Uniform- und Hemdkragen nicht berühren. Soldatinnen hingegen dürfen ihre Haare im gleichen Fall zum Zopf binden. Die lockere Regelung für Frauen sei zulässig, um den Frauenanteil bei der Bundeswehr zu erhöhen, so die Begründung des Verteidigungsministeriums.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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