Politik

SS-Mann in Revision Malloth und die Menschenrechte

Im Fall des ehemaligen SS-Scharführers Anton Malloth hat am Dienstag die Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe begonnen. Der heute 90-Jährige war im vergangenen Mai von einem Münchner Schwurgericht wegen Mordes und versuchten Mordes an zwei jüdischen KZ-Häftlingen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte Malloth Revision eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelte bereits seit den siebziger Jahren gegen Malloth. Zur Anklage kam es jedoch erst im Dezember 2000, nachdem in Tschechien ein Zeuge gegen Malloth ausgesagt hatte. Malloths Anwalt verlangte am Dienstag die Einstellung des Verfahrens. Erst mehr als 20 Jahre nach Beginn der Ermittlungen in Deutschland sei Malloth angeklagt und verurteilt worden. Dies verstoße gegen die Europäischen Menschenrechtskonventionen, wonach Prozesse innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Tat stattfinden müssen.

Ein Vertreter der Bundesanwaltschaft sagte, erst nachdem sich 1999 der Zeuge in Tschechien gemeldet hatte, habe die Staatsanwaltschaft Beweise für diese Anklage gehabt. Sie habe dann sofort gehandelt. Der BGH will sein Urteil am Donnerstag verkünden.

Malloth sitzt seit Mai 2000 in Untersuchungshaft. Der gebürtige Tiroler hatte nach dem Krieg in Meran gelebt und war 1988 nach Deutschland ausgewiesen worden. Von 1940 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs war Malloth Aufseher im Gestapo-Gefängnis Kleine Festung Theresienstadt, einer Außenstelle des dortigen Vernichtungslagers.

Das Münchner Schwurgericht hatte sein Urteil mit dem Hinweis begründet, Malloth habe Häftlinge gequält und gedemütigt, weil er in ihnen Schädlinge gesehen habe. Das Urteil solle jedem potenziellen Täter klar machen, dass er bis an sein Lebensende zur Rechenschaft gezogen werden könne.

Quelle: ntv.de

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