Politik

Angriff auf Afrikaner Milde Strafen für Täter

Mit milden Strafen ist der Prozess um den fremdenfeindlichen Angriff auf zwei Afrikaner im rheinhessischen Guntersblum zu Ende gegangen. Das Amtsgericht Mainz verurteilte drei der vier Angeklagten wegen gemeinschaftlich begangener, gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen zwischen acht und 18 Monaten. Ein vierter Täter wurde verwarnt und muss 80 Stunden soziale Arbeit leisten. Das Verfahren gegen den fünften Angeklagten war zwischenzeitlich abgetrennt worden.

Zusätzlich müssen die drei zu Bewährungsstrafen verurteilten Täter an die beiden Opfer Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 8.000 Euro sowie insgesamt 3.250 Euro an die Amadeo-Antonio-Stiftung zahlen. Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Die fünf jungen Männer hatten am Rande eines Weinfestes in Guntersblum am 19. August 2007 einen Deutschen ägyptischer Abstammung und einen Sudanesen zusammengeschlagen und getreten. Der Vorsitzende Richter Klaus Schneider verwies darauf, dass der 26-jährige Haupttäter sich mit dem Ruf "Wir machen die Neger platt" auf die beiden Afrikaner gestürzt hatte.

Der 26-Jährige habe auch dem Sudanesen eine Weinflasche auf den Kopf geschlagen, sagte Schneider. Ein 23-jähriger Mittäter habe den gebürtigen Ägypter mit einer abgeschlagenen Weinflasche massiv an der Hand verletzt. Es habe sich um eine spontane Tat aus einer ausländerfeindlichen Grundstimmung heraus gehandelt. Auch sei ein rechtsradikaler Hintergrund nicht zu belegen. Das Verbrechen hatte seinerzeit bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Nebenklage vermutet ausländerfeindlichen Hintergrund

Der Anwalt des aus Ägypten stammenden Abdel A., Bodwin Blank, sagte, die Angeklagten hätten sich auf dem Weinfest gezielt zwei dunkelhäutige Menschen als Opfer ausgesucht. Sein Mandant sei durch den Vorfall erheblich traumatisiert worden. Er leide unter Depressionen und Angstzuständen, sagte Blank: "Ihm wurde demonstriert, dass er hier nicht willkommen ist."

Die Verteidigung bestritt dagegen vehement, dass die Tat sich gegen Ausländer gerichtet habe. Die Angeklagten seien stark alkoholisiert gewesen. Es habe keine organisierte Treibjagd auf Ausländer wie in Mügeln oder Halberstadt gegeben. Die Opfer seien zufällig ausgewählt worden.

Die Anwälte der Angeklagten hatten sich beim 26-jährigen Haupttäter sowie einem 30-jährigen Mitangeklagten für Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr ausgesprochen. Ein 23-jähriger Angeklagter sollte nach dem Willen seines Verteidigers zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt werden. Für den vierten Angeklagten, einen 18-jährigen Oberschüler, stellte sein Anwalt keinen konkreten Strafantrag.

Quelle: ntv.de

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