Politik

Union auf Linie, SPD optimistisch Millionen-Erbe steuerfrei

Die Union hat sich auf eine gemeinsame Linie für die geplante Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Nach langen Verhandlungen verständigten sich die Spitzen von CDU und CSU darauf, dass selbst genutztes Wohneigentum unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein soll. Hier ist ein Freibetrag von 1,5 Millionen Euro geplant. Für Firmenerben soll es Erleichterungen geben. Am Montag stehen nach fast vier Wochen Pause nun neue Gespräche mit dem Koalitionspartner SPD an.

Die SPD zeigte sich zuversichtlich, dass eine Verständigung gelingen kann. "Wir werden darüber in den nächsten Tagen und über das Wochenende noch Gespräche führen mit der Unionsseite", sagte SPD-Vize Frank-Walter Steinmeier. Auf Spitzenebene werde dann am Montag weiterverhandelt. "Ich bin zuversichtlich, dass das gelingt." Der Bundestag könnte dann eine Woche später über die Reform abstimmen, der Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres im Dezember.

CSU will hart bleiben

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte: "Ich gehe davon aus, dass es dann im Kreise der Koalition zu einer einvernehmlichen Lösung kommen wird." Dafür seien allerdings noch eine ganze Reihe komplizierter Fragen zu behandeln.

CDU und CSU hätten bei dem Thema "völlige Interessenidentität", sagte Seehofer. Der bayrische Ministerpräsident bekräftigte zugleich seine Bereitschaft, auch mit der SPD zu einer Einigung zu gelangen. "Wir sind daran interessiert, dass die große Koalition handlungsfähig bleibt." Es werde aber kein Ergebnis "um jeden Preis" geben. "Wir bleiben hart in den Verhandlungen", sagte Seehofer. CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer sagte, die Einigung der Union sei "eine gute Grundlage, dass wir das Problem auch mit der SPD zusammen lösen".

Wahl-Modell für Firmenerben

Die CSU hatte sich gegen den bisherigen und von ihr mit ausgehandelten Koalitionskompromiss gewehrt. Sie setzte nach den Worten von Ramsauer innerhalb der Union nun wesentliche Forderungen durch. Beim selbst genutzten, familieneigenen Wohnimmobilien fordert die Union laut Ramsauer nun einen speziellen Freibetrag von 1,5 Millionen Euro pro Ehegatten oder Kind.

In aller Regel würde dann bei weiterem familiären Eigennutz eine Immobilie steuerfrei vererbt oder verschenkt. Rechtliche Probleme erwartet Ramsauer nicht. Zuletzt gab es Bedenken, ob dies den Vorgaben der Verfassungsrichter gerecht wird, die eine Gleichbehandlung von Immobilien- und Geldvermögen fordern.

Bei Steuerbegünstigungen für Firmenerben plädiert die Union laut Ramsauer für zwei Wahl-Modelle. Der 85-Prozent-Steuerrabatt wird gewährt, wenn die Substanz des Betriebes sieben Jahre lang erhalten bleibt. Beim zweiten Modell soll die Erbschaftsteuer wegfallen, wenn die Betriebssubstanz zehn Jahre lang gehalten wird. Die CSU pocht auf deutlich höhere steuerfreie Vermögen für Kinder und Ehegatten. Sie will den Kinderfreibetrag von geplanten je 400.000 auf 600.000 Euro und den für Ehegatten von 500.000 auf eine Million Euro anheben.

SPD stellt eigene Forderungen

Die SPD trägt nach einem Zeitungsbericht wesentliche Forderungen der Union nicht mit. So wolle sie beim Freibetrag für selbst genutzte Häuser grundsätzlich nicht über 500.000 Euro hinausgehen, berichtet die "Frankfurter Rundschau" unter Berufung auf Teilnehmer eines Spitzengesprächs, an dem der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering, Außenminister Frank-Walter Steinmeier, Fraktionschef Peter Struck und Finanzminister Peer Steinbrück teilgenommen hätten.

Ein höherer Freibetrag sei nur denkbar, wenn das Erbe nur aus dem Haus bestehe und nicht andere Vermögen umfasse. Zudem dürften nur "normale Familienhäuser" von der Erbschaftsteuer verschont werden, nicht aber Villen.

Auch bei der Unternehmensnachfolge dringt die SPD laut Zeitung auf klare Bedingungen. Es könne nicht sein, dass Betriebserben für den Steuernachlass zugleich kürzere Haltefristen eingeräumt bekämen, privates Vermögen unter dem Mantel des Unternehmens laufen lassen könnten und die Lohnsumme drücken dürften.

"Signal an den Mittelstand"

Die CSU-Mittelstandsvereinigung bezeichnete das Ergebnis der unionsinternen Verhandlungsrunde als "Schritt in die richtige Richtung". Es sei ein "Signal an den Mittelstand", erklärte der Vorsitzende Hans Michelbach in Berlin.

Skeptisch zeigte sich hingegen die FDP. "Solange keinerlei konkrete Ergebnisse zur Erbschaftsteuer bekannt sind, kann man vor falschen Hoffnungen nur deutlich warnen", erklärte Fraktionsvize Carl-Ludwig Thiele. Die Koalition erwecke bei den Steuerpflichtigen regelmäßig große Erwartungen, es sei "aber noch nichts klar". Die geplante Erbschaftsteuer werde auch bei möglichen Verbesserungen im Detail kompliziert, verwaltungsaufwendig und streitanfällig bleiben.

Grund der Neuregelung

Erbschaft- und Schenkungsteuer sind verfassungsrechtlich unproblematisch. Die Bundesrichter störten sich allerdings daran, dass Immobilien bei der Vererbung aufgrund des bisher geltenden Wertermittlungsmodells faktisch nur mir rund 60 Prozent des tatsächlichen Marktwertes herangezogen wurden. Damit wurde vererbtes Grundvermögen gegenüber anderen Vermögenswerten (Bargeld, Aktien etc) bevorzugt. Diese Regelung widerspreche den Anforderungen des Gleichheitssatzes, urteilten die Richter. Sie gaben dem Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2008 Zeit, eine Neuregelung zu beschließen.

Erbschaftsteuer nach bisherigem Modell:

Erbschaftsteuer nach künftigem Modell:

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Quelle: ntv.de

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