Rechenschaftsbericht geschönt Millionenstrafe für NPD erhöht
23.05.2011, 19:32 UhrDas Revisionsverfahren gegen eine Millionenstrafe wegen Fehlern im Rechenschaftsbericht 2007 zahlt sich die NPD nicht aus. Statt der erstinstanzlich geforderten rund 1,3 Millionen Euro Strafe muss die Partei jetzt 2,5 Millionen zahlen. Das hatte die Bundestagsverwaltung gefordert. Die NPD wollte gar nichts zahlen.

Die NPD darf weiter streiten - allerdings wegen grundsätzlicher Rechtsfragen. In der Sache wurde jedoch bereits entschieden.
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Die rechtsextreme NPD muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg rund 2,5 Millionen Euro Strafe zahlen, weil ihr Rechenschaftsbericht für 2007 nicht stimmte. Das Gericht bestätigte damit die ursprüngliche Forderung der Bundestagsverwaltung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die NPD in ihrem Bericht mehrfach gegen die Pflicht zur Transparenz verstoßen habe.
Das Parteiengesetz sieht vor, dass bei unrichtigen oder fehlenden Angaben in Rechenschaftsberichten der doppelte Betrag als Strafe gezahlt werden muss. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen - wegen grundsätzlicher Rechtsfragen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die NPD zu Sanktionen verurteilt wurde. Die rechtsextreme Partei musste bereits nach einem früheren Urteil rund 870.000 Euro zurückzahlen - wegen unrichtiger Angaben in Rechenschaftsberichten der 90er Jahre. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht im Dezember 2010 entschieden, dass die NPD weitere 33.000 Euro zurückzahlen muss - wegen falscher Angaben in ihren Berichten von 2004 bis 2007. Die NPD finanziert sich nach früheren Angaben der Länderinnenminister zu 40 Prozent aus staatlichen Mitteln.
NPD und Bundestagsverwaltung wollten Klarheit
Mit dem Urteil wurde die Entscheidung der ersten Instanz revidiert. Das Verwaltungsgericht hatte im Mai 2009 die Partei zu einer Strafe von 1,27 Millionen Euro verurteilt - das war nur die Hälfte der von der Bundestagsverwaltung geforderten Summe. Das Gericht war von geringeren Verstößen ausgegangen.
Den jetzigen Berufungsprozess hatten sowohl die NPD als auch die Bundestagsverwaltung verlangt. Die rechtsextreme Partei wollte erreichen, dass sie gar nicht zahlen muss. Die Verwaltung des Bundestages hatte die volle Summe von rund 2,5 Millionen Euro gefordert. Die Verwaltung sah sich nun laut einer Mitteilung in ihrer Auffassung "in vollem Umfang" bestätigt.
Quelle: ntv.de, dpa