Politik

8,50 im Westen und 7,50 im Osten Mindestlohn für Pflegehilfskräfte

Für die rund 800.000 Beschäftigten in der Pflegebranche soll es ab Juli einen gesetzlichen Mindestlohn geben. Darauf einigen sich die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter nach sechsmonatiger Beratung.

Arbeitsministerin von der Leyen könnte nun den Mindestlohn für die gesamte Branche vorschreiben.

Arbeitsministerin von der Leyen könnte nun den Mindestlohn für die gesamte Branche vorschreiben.

(Foto: AP)

Für etwa 800.000 Beschäftigte in der Alten- und ambulanten Krankenpflege soll es noch in diesem Jahr einen Mindestlohn geben. Eine vom Bundesarbeitsministerium eingesetzte Kommission empfahl für Pflegehilfskräfte verbindliche Lohnuntergrenzen von 8,50 Euro im Westen und von 7,50 Euro im Osten Deutschlands. Der Mindestlohn soll vom 1. Juli an gelten. Später sollen die Stundenlöhne in zwei Schritten um jeweils 25 Cent steigen, so dass sie ab Juli 2013 bei 9,00 Euro im Westen und 8,00 Euro im Osten liegen.

Es liegt nun in den Händen von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, den Mindestlohn für die gesamte Branche vorzuschreiben.

Die Dienstleistungsgewerkschaft verdi und der Arbeitgeberverband Pflege begrüßten die Einigung, die sie in der Kommission mit ausgehandelt hatten. "Einem maßlosen Lohndumping wird damit endlich ein Riegel vorgeschoben", sagte Verdi-Vorstandsmitglied Ellen Paschke. Der Arbeitgeberverband Pflege sprach von einem "maßvollen Mindestlohn", der keine Arbeitsplätze gefährde.

Unterbietungswettbewerb gestoppt

Auch die kirchlichen Pflege-Arbeitgeber waren in der Kommission vertreten und zeigten sich zufrieden. "Der Mindestlohn setzt endlich eine Grenze nach unten und stoppt den Unterbietungswettbewerb", erklärte die Caritas. Der katholische Wohlfahrtsverband werde seinen Mitarbeitern aber auch weiterhin mehr als den Mindestlohn zahlen. Verdi-Vorstand Paschke sagte, ein höherer Mindestlohn sei am privaten Arbeitgeberverband Pflege und an der evangelischen Diakonie gescheitert.

Die Kommission hatte im November ihre Arbeit aufgenommen. Eine Verständigung auf die Höhe von Mindestlöhnen galt als besonders schwierig, weil es bisher keinen bundesweiten Tarifvertrag für alle Anbieter gibt. Zudem schließen die kirchlichen Arbeitgeber Caritas und Diakonie keine Tarifverträge ab, sondern vereinbaren die Löhne nach eigenen Richtlinien.

Die Voraussetzung für einen Mindestlohn in der Pflege hatte die Große Koalition im vorigen Jahr mit der Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz geschaffen.

Quelle: ntv.de, rts

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