"Minilöhne führen zu Minirenten" Mindestlohn gegen Altersarmut
07.08.2009, 15:34 UhrDurch Minilöhne, Arbeitslosigkeit und Einschnitte bei der gesetzlichen Rente sind immer Menschen im Alter von Armut bedroht. Der Sozialverband Deutschland fordert deshalb die Einführung eines Mindestlohns und höhere Rentenbeiträge für Hartz-IV-Bezieher.

Geringverdiener sollen im Alter finanziell besser gestellt sein: Der Präsident des Sozialverbandes Deutschland, Adolf Bauer, fordert die Einführung eines gesetztlichen Mindestlohns.
(Foto: dpa)
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) dringt darauf, Geringverdiener besser vor Armut im Alter zu schützen. Dafür soll laut einem Konzept des Verbandes ein bundeseinheitlicher gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden. Zudem fordert der SoVD eine Mindestsicherung bei der gesetzlichen Rente und höhere Rentenbeiträge für Hartz-IV-Empfänger. Die Parteien sollten das Thema Altersarmut nicht länger kleinreden, forderte SoVD-Präsident Adolf Bauer. "Die künftige Bundesregierung muss dieses Thema zügig anpacken."
Ein geringes Einkommen, Einschnitte in das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung und Vorsorgelücken durch Arbeitslosigkeit seien die Hauptgründe für Altersarmut, sagte Bauer. Derzeit seien bereits mehr als 22 Prozent der Arbeitnehmer im Niedriglohn-Sektor tätig. "Minilöhne führen zu Minirenten." Menschen mit wenig Einkommen könnten auch nur schwer privat für ihren Lebensabend vorsorgen. Dem Verband zufolge beziehen derzeit rund 750.000 Menschen eine Grundsicherung, etwa 500.000 zusätzlich zu einer Rente.
Rente soll oberhalb der Sozialhilfegrenze liegen
Zur Bekämpfung der Altersarmut fordert der Sozialverband daher einen bundesweiten Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro. Für die Zeit vor der Einführung eines Mindestlohns müsse es darüber hinaus eine Rente nach Mindesteinkommen geben, wie sie bis 1992 schon einmal galt. Dabei bekamen Personen mit geringem Einkommen, die 35 Jahre lang Beiträge bezahlt hatten, ihre Rente um 50 Prozent aufgestockt. Ein Durchschnittsverdiener müsse heute bereits 25 Jahren arbeiten, um eine gesetzliche Rente auf dem Grundsicherungsniveau von 625 Euro zu erhalten. Im Jahr 2030 dürften es eher 30 Jahre sein.
Viele Bezieher von niedrigen Löhnen seien im Alter auf die Grundsicherung angewiesen. Dabei werden ihnen ihre Rentenansprüche allerdings angerechnet. Liege die Rente zum Beispiel bei 300 Euro, würden 325 Euro Grundsicherung gezahlt. Gestaffelte Freibeträge von maximal 175 Euro schlössen hier eine "Gerechtigkeitslücke", sagte Bauer. Bei 300 Euro Rente würden so nur 125 Euro angerechnet - und 500 Euro Grundsicherung gezahlt. Mit dem gestaffelten Freibetrag solle sichergestellt werden, dass jeder Rentenbeitrag zu einem Alterseinkommen oberhalb der Sozialhilfegrenze führe, erläuterte Rentenexperte Klaus Michaelis.
Höhere Beiträge für Langzeitarbeitslose
Für Langzeitarbeitslose sieht das Konzept des SoVD einen deutlich höheren Beitrag zur Rentenversicherung vor. Derzeit erwerbe ein Hartz-IV-Empfänger für ein Jahr Arbeitslosengeld II einen monatlichen Rentenanspruch von 2,17 Euro. Dies entspricht laut Bauer nur acht Prozent der Rentenanwartschaft eines Durchschnittsverdieners. Eine Absicherung der Hartz-IV-Bezieher müsse sich an 50 Prozent des Durchschnittsverdienstes orientieren, forderte er. Der dafür aufgewendete Rentenbeitrag müsse auf rund 250 Euro angehoben werden.
Der SoVD- Vorschlag würde zu Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro jährlich führen. Diese müssten aus Steuermitteln gestemmt werden, forderte Bauer. Berechnungen dazu legte der SoVD nicht vor.
Quelle: ntv.de, dpa/rts