Reden ja, Verständigung nein Minister-Streit über Terrorabwehr
26.11.2010, 17:47 Uhr
Schwieriges Verhältnis: Innenminister Thomas de Maizière und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
(Foto: dapd)
Harmonie fiel den eigentlichen Wunschpartnern CDU und FDP bisher schwer. Nun scheint es, als sei das Parteigerangel in die Sicherheitspolitik vorgedrungen. Die Beteiligten: Innenminister de Maizière und die Leiterin des Justizressorts, Leutheusser-Schnarrenberger. Von besonderem Interesse ist ein öffentlich gemachter Brief des Christdemokraten an die Liberale.
Innen- und Justizministerium sind weiterhin uneins, in welchem Umfang Terrorverdächtige überwacht werden dürfen. Zwar reden Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und seine Justizkollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) über das Problem. Das bedeute aber nicht, dass es eine Verständigung gebe, so ein Sprecher des Justizministeriums.
Für Aufsehen sorgte kürzlich ein von der "Rheinischen Post" zitierter Brief de Maizières an seine Kollegin. In diesem beklagt er sich über mangelnde Kooperation seitens des Justizministeriums, welches "den Strafverfolgungsbehörden den gebotenen Zugang" zur Kommunikation von Terrorverdächtigen "verweigert" habe. Wie ein Sprecher de Maizières festhält, ist das Schriftstück nicht mehr aktuell: "Dieser Brief ist zwei Wochen alt und gibt nicht mehr den aktuellen Stand der Ressortgespräche wieder."
"Keine Möglichkeit" zur Bespitzelung
Konkret bezieht sich de Maizières Kritik auf ein Ermittlungsverfahren gegen vier Terrorverdächtige. Dabei untersagte die Bundesanwaltschaft die Fortsetzung der so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) gegen zwei Verdächtige. In diesem Verfahren werden mit Hilfe eingeschleuster Software Telefonate und Internetkommunikation bespitzelt.
Im Justizministerium heißt es, Leutheusser-Schnarrenberger sehe in Übereinstimmung mit der Bundesanwaltschaft auf Grundlage der Strafprozessordnung weiterhin keine Möglichkeit zum Einsatz der Quellen-TKÜ bei der Aufklärung von Straftaten. Sie stimme hier mit einem entsprechenden Beschluss der FDP-Bundestagsfraktion von Anfang November überein. Nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" lehnte die Ministerin auch bei einem Treffen mit de Maizière die Forderung der Union ab, die Quellen-TKÜ für Strafverfolgungsbehörden einzuführen. Sie habe aber betont, dass diese Überwachungsmethode auf Grundlage des BKA-Gesetzes vorbeugend zur Gefahrenabwehr möglich sei.
Keine Ermittlungsdetails und keine Forderungen
Die Sprecher beider Ressorts bedauern, dass der von der "Rheinischen Post" zitierte Brief de Maizières an die Öffentlichkeit gelangte. Da es sich um laufende Ermittlungen handele und sensible Bereiche der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden betroffen seien, könnten die Ministerien zum konkreten Fall keine Position beziehen - auch wenn einige veröffentlichte Punkte falsch seien. "Wir dürfen auf keinen Fall Ermittlungsdetails gefährden", heißt es.
Im Zusammenhang mit den aktuellen Terrorwarnungen hatte de Maizière wiederholt gesagt, die Bedrohungslage dürfe nicht dazu genutzt werden, um rechtspolitische Forderungen durchzusetzen.
Quelle: ntv.de, mkr/dpa