Nach Auffliegen der Neonazi-Zelle Ministerium ließ Akten vernichten
19.07.2012, 02:32 Uhr
(Foto: picture alliance / dpa)
Zehn Tage nach dem Tod von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos weist das Innenministerium den Verfassungsschutz an, Protokolle von Abhörmaßnahmen zu vernichten. Das Ministerium sagt, die zeitliche Nähe der Aktenvernichtung zum Auffliegen des NSU sei ein Zufall gewesen.
Das Bundesinnenministerium hat laut einem Bericht zehn Tage nach dem Auffliegen der rechtsradikalen Terrorzelle NSU das Bundesamt für Verfassungsschutz mit der Vernichtung der Protokolle von sechs Abhörmaßnahmen gegen Rechtsextremisten beauftragt.
Laut "Stuttgarter Nachrichten" wurde am 14. November 2011 eine entsprechende Anordnung erteilt. Der zuständige Untersuchungsausschuss sei am vergangenen Dienstag darüber informiert worden. Die Zeitung schreibt, das Ministerium begründe den Vorgang mit einer "fristgerechten Sammelanordnung für Löschungsfälle nach Ablauf der Speicherfrist".
Der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) wird eine Serie von Morden an neun Migranten und einer Polizistin im vergangenen Jahrzehnt zugeschrieben. Wegen einer Reihe von Ermittlungspannen stehen seit Bekanntwerden der Mordserie im vergangenen Jahr die Verfassungsschützer bundesweit heftig in der Kritik. Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm geht zum Monatsende auf eigenen Antrag in den Ruhestand - als Konsequenz aus Aktenvernichtungen im Zuge der Ermittlungen zu den Neonazimorden.
Die "Stuttgarter Nachrichten" zitierten einen Sprecher des von Hans-Peter Friedrich (CSU) geführten Bundesinnenministeriums mit den Worten, die Aktenvernichtung sei in der Sache gerechtfertigt und die zeitliche Nähe zum Aufdecken des NSU um Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe ein Zufall gewesen. Zudem gab das Ministerium nach Angaben der Zeitung an, die vernichteten Akten hätten nichts mit dem Auftrag des Untersuchungsausschusses zu der Neonazimordserie zu tun.
Quelle: ntv.de, hvo/AFP