Sozialhilfe statt Haftverschonung Motassadeq klagt Stütze ein
18.11.2006, 07:26 UhrDer verurteilte Terrorhelfer Mounir el Motassadeq will seine Verhaftung nun doch nicht vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten. "Er wollte nicht", sagte sein Anwalt Gerhard Strate. Die Anwälte des 32-jährigen Marokkaners hätten dazu tendiert, in Karlsruhe Beschwerde einzulegen. Motassadeq will jetzt in Untersuchungshaft auf seinen Prozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) warten. Dieser beginne frühestens Anfang nächsten Jahres, sagte Strate.
Die Anwälte hatten argumentiert, die vom Bundesgerichtshof angeführte Fluchtgefahr bestehe nicht, weil Motassadeq sich an seine Meldeauflagen gehalten habe. Der BGH hatte die Haftverschonung für den Marokkaner aufgehoben und damit einer Beschwerde der Bundesanwaltschaft statt gegeben. Da sich die Verhältnisse "gravierend zum Nachteil des Angeklagten geändert haben", bestehe erhöhte Fluchtgefahr, begründete der BGH den Haftbefehl. Das OLG in Hamburg hatte davor an seiner Entscheidung festgehalten, Motassadeq zunächst auf freiem Fuß zu lassen.
Der BGH hatte ihn zuvor rechtskräftig wegen Beihilfe zum vielfachen Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Danach hat der Marokkaner den Hamburger Selbstmordpiloten vom 11. September 2001 geholfen. Motassadeq war vom OLG im Vorjahr zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Auf Anweisung des BGH soll dieses Strafmaß jetzt revidiert werden.
Motassadeq kämpft unterdessen in Hamburg um Sozialhilfe. Sein Anwalt Udo Jacob sagte, dass ein Antrag auf Sozialhilfe abgelehnt worden sei, da Motassadeq auf der EU-Terrorliste stehe, nach der er keine finanzielle Zuwendungen erhalten dürfe. Gegenwärtig werde vor dem Hamburger Sozialgericht eine einstweilige Anordnung gegen diese Entscheidung erörtert. "Ich bin zuversichtlich, dass mein Mandant die Sozialhilfe erhalten wird." Motassadeq sei "arm und mittellos".
Quelle: ntv.de