Volksverhetzung Mügelner muss zahlen
26.11.2007, 18:15 UhrGut drei Monate nach den fremdenfeindlichen Ausschreitungen im sächsischen Mügeln hat das Amtsgericht Oschatz das erste Urteil gesprochen. Ein 18-Jähriger wurde wegen Volksverhetzung verurteilt und muss nach dem Jugendstrafrecht 600 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Er hatte vor Gericht gestanden, in der Nacht zum 19. August ausländerfeindliche Parolen gerufen zu haben.
Der Angeklagte gehörte demnach einem Mob von etwa 50 Deutschen an, der nach einem Stadtfest acht Inder verfolgte und beschimpfte. Bei den Ausschreitungen waren 14 Menschen verletzt worden, darunter alle acht Inder und zwei Polizisten.
Nach Auffassung des Gerichts war der junge Mann noch nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Es handele sich um eine "jugendtypische Verfehlung". Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht und eine Geldstrafe von 1.800 Euro beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte an zu prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegt.
Es war die erste öffentliche Verhandlung zu den Ausschreitungen. Zuvor waren zwei Fälle bereits per Strafbefehl erledigt worden: Zwei Männer im Alter von 22 und 35 Jahren hatten Geldstrafen von 2.625 Euro bzw. 1.500 Euro ohne Verhandlung akzeptiert. Am 4. Dezember ist ein weiterer Prozess vor dem Amtsgericht Oschatz geplant. Dann muss sich ein 23-Jähriger wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung verantworten. Dieser ist jedoch nicht geständig, so dass Zeugen gehört werden sollen.
Die Behörden unterteilen das Geschehen am Rande des Stadtfestes in zwei Komplexe: Demnach kam es zunächst zu einer Rangelei in einem Festzelt, dann zu der Attacke vor einer benachbarten Pizzeria. Der jetzt Verurteilte, die beiden mit Strafbefehl Belangten und der weitere Angeklagte waren laut Staatsanwaltschaft jeweils an der fremdenfeindlichen Attacke vor der Pizzeria beteiligt. Die Vorgänge im Festzelt sind strittig, ein Ende der Ermittlungen ist nicht abzusehen.
Quelle: ntv.de