Politik

"Wohlfühlerlebnis" bedroht NPD-Chef muss draußen bleiben

NPD-Chef Voigt bleibt der Zutritt zu einem Hotel im brandenburgischen Bad Saarow verwehrt. Das Landgericht Frankfurt gibt dem Besitzer das Recht, den rechtsextremen Parteichef aus Rücksicht auf andere Gäste nicht ins Haus zu lassen.

Im Rechtsstreit um ein Hausverbot in einem Brandenburger Hotel hat der Vorsitzende der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, eine Niederlage erlitten. Das Landgericht in Frankfurt an der Oder wies eine Klage Voigts gegen den Betreiber des Hotels in Bad Saarow zurück, der dem 58-Jährigen wegen dessen politischer Überzeugung Hausverbot erteilt hatte. Nach Ansicht der Richter war der Hotelier "im Hinblick auf die polarisierende Wirkung der NPD in der Bevölkerung" und aus "Sorge um das eigene Erscheinungsbild und die Außenwirkung des Hotels" zu dem Hausverbot befugt.

Udo Voigt bleibt der Zutritt in Bad Saarow verwehrt.

Udo Voigt bleibt der Zutritt in Bad Saarow verwehrt.

(Foto: picture alliance / dpa)

Voigt hatte im September 2009 für sich und seine Frau einen Aufenthalt für einige Tage gebucht, war von dem Hotel aber mit dem Hausverbot belegt worden. Nach Darstellung des NPD-Vorsitzenden handelte es sich dabei um einen rein privaten Besuch. Der Hotelier begründete die Maßnahme in einem Schreiben an Voigt damit, dass dessen politische Einstellung mit dem Ziel seines Hauses unvereinbar sei, "jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten". Daraufhin hatte Voigt wegen Diskriminierung und Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geklagt.

Berufung angekündigt

Voigt will nach Angaben seines Berliner Anwaltes Carsten Schrank Berufung beim Oberlandesgericht Brandenburg einlegen, nachdem das schriftliche Urteil eingegangen sei.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) begrüßte unterdessen den Richterspruch. Die Aufnahme von Mitgliedern extremistischer Gruppierungen sei eine Gewissensfrage, die jeder Hotelier für sich beantworten müsse. Ein Hotelier, der eine solche Reservierung ablehne, verhalte sich korrekt und habe die volle Unterstützung des Verbandes, sagte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges in Berlin. "Unsere Berufung ist Gastfreundschaft und verträgt sich nicht mit ausländerfeindlichen Parolen bestimmter rechter Gruppierungen", sagte Hartges. "Wir haben kein Problem mit Ausländern, sondern ohne."

Weltanschauung außen vor

Nach Ansicht des Gerichts greift ein Hotelier mit einem Hausverbot zwar in das Persönlichkeitsrecht seines Gastes ein. Das ist jedoch nicht automatisch widerrechtlich, zumal der Hotelbetreiber das Hausrecht beanspruchen kann. Es gelte stets, die Umstände des Einzelfalls abzuwägen. Im vorliegenden Rechtsstreit sei der Hotelier jedenfalls im Recht gewesen.

Voigt könne sich auch nicht auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz berufen, entschieden die Richter. Bei dessen Formulierung habe der Gesetzgeber darauf verzichtet, den Begriff "Weltanschauung" als möglichen Anknüpfungspunkt für Klagen wegen politischer Überzeugungen aufzunehmen. Dies sei explizit erfolgt, damit Rechtsextreme das Gesetz nicht dazu nutzen könnten, sich Zugang zu "Geschäften" zu verschaffen, die ihnen "aus anerkennenswerten Gründen" verweigert wurden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, AFP

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