"Muss nicht verfassungstreu sein" NPD-Schornsteinfeger darf fegen
11.11.2011, 15:57 UhrNach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg muss ein Schornsteinfeger nicht zwingend verfassungstreu sein. Der für die NPD im Kreistag sitzende Mann darf damit weiter sein Amt als Bezirksschornsteigfegermeister ausüben. Revision gegen das Urteil ist möglich
Ungeachtet seiner rechtsextremen Gesinnung darf ein Bezirksschornsteinfeger in Sachsen-Anhalt weiter arbeiten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg entschied, es gebe keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass der Mann wegen seiner Aktivitäten für die NPD seinen Beruf nicht zuverlässig ausübe. Die rechtsextreme Gesinnung allein sei kein Grund, ihm das Amt zu entziehen.
Damit bestätigte das OVG ein vorinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom April 2010. Das Landesverwaltungsamt hatte im Jahr 2008 die Bestellung des Klägers zum Bezirksschornsteinfegermeister wegen dessen rechtsextremer Aktivitäten widerrufen, dagegen hatte er geklagt.
Lücke für neues Schornsteinfegergesetz
Das OVG ließ zugleich eine Revision gegen die Entscheidung zum Bundesverwaltungsgericht zu, um den Rechtsbegriff der "persönlichen Zuverlässigkeit" gemäß Schornsteinfegergesetz grundsätzlich klären zu lassen. Bislang wird laut Gesetz vom Bezirksschornsteinfegermeister eine spezifische Verfassungstreue, wie sie zum Beispiel für Beamte gilt, nicht verlangt.
Laut Landesverwaltungsamt hat sich der betreffende Bezirksschornsteinfegermeister wiederholt an Veranstaltungen rechtsradikaler Gruppierungen beteiligt. Außerdem sitzt er für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises.
Im Sommer vergangenen Jahres hatte der Mann außerdem wegen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Fußballtrainer für Kinder und Jugendliche in seiner Heimatstadt Laucha für Schlagzeilen gesorgt. Der Verein trennte sich von ihm erst nach erheblichem Druck aus der Politik und von Sportverbänden.
Quelle: ntv.de, AFP