Kurioses Urteil NPD hat theoretisch Recht
03.04.2009, 17:31 UhrDie rechtsextremistische NPD hat nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts Anspruch auf eine eingefrorene Teilzahlung aus der Parteienfinanzierung. Sie bekommt die etwa 304.000 Euro aber nur, wenn sie 110 Prozent der Summe als Sicherheit aufbringt, entschied das Gericht. Die finanziell vor dem Kollaps stehende NPD wollte sich nicht äußern, ob sie die Sicherheitsleistung zahlt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung und Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht wurden zugelassen.
Die Bundestagsverwaltung hatte die erste Abschlagszahlung 2009 mit dem Hinweis auf den fehlerhaften Rechenschaftsbericht der Partei 2007 verweigert. Wegen dieses Berichts hat die Bundestagsverwaltung jetzt auch einen Bescheid an die rechtsextremistische Partei geschickt, nach dem sie insgesamt 2,5 Millionen Euro zurückfordert - nach dem Parteiengesetz das Doppelte des falsch ausgewiesenen Betrages. Die Verwaltung hatte jedoch die eingefrorenen 300.000 Euro mitgerechnet, so dass noch 2,2 Millionen Euro zurückzuzahlen wären.
Anspruch nicht erloschen
Das Gericht stellte fest, der Anspruch der NPD auf die Abschlagszahlung sei durch die Verrechnung nicht erloschen. Gegen die Gesamtforderung der Bundestagsverwaltung hat die NPD jetzt eine neue Klage beim selben Gericht eingereicht. Gerichtspräsidentin Erna Victoria Xalter hatte zuvor in der Verhandlung gesagt, die NPD habe in ihrem Bericht für 2007 Zahlungen aus der Staatskasse verschleiert. Die Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung seien mit einem niedrigeren Betrag angegeben worden. Die NPD habe zudem statt der vorgeschriebenen Brutto-Beträge Netto-Summen ausgewiesen. "Aus dem Bericht ergibt sich nicht, was Sie da rechnen." Der Bürger habe ein Recht auf Transparenz.
Die seit langem von Finanzskandalen erschütterte NPD musste bereits nach einem früheren Urteil rund 870.000 Euro zurückzahlen - wegen unrichtiger Angaben in Rechenschaftsberichten der 90er Jahre. Die NPD, die sich nach Angaben der Länderinnenminister zu 40 Prozent aus staatlichen Zuwendungen finanziert, bekam aus der Parteienfinanzierung 2007 rund 1,4 Millionen Euro.
NPD-Chef Udo Voigt nannte die Rückforderungen einen "Willkürakt", was Gerichtspräsidentin Xalter zurückwies. Voigt warf der Bundestagsverwaltung vor, es sei kein Zufall, dass die NPD im Superwahljahr zur Kasse gebeten werde. NPD-Anwalt Carsten Schrank sagte, mit den Zahlungsforderungen solle die Partei "mausetot gemacht" werden. Er sprach von einem "kalten Verbotsverfahren gegen die NPD". Ein erster Anlauf, die Partei zu verbieten, war vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
NPD-Parteitag in Berlin
Der Berliner Bezirk Reinickendorf scheiterte am Freitag vor dem Oberverwaltungsgericht mit dem Versuch, der NPD den Saal im Rathaus zu verweigern. Zur Begründung nannte das Gericht den Anspruch der Parteien auf Gleichbehandlung. Nach seiner bisherigen Vergabepraxis habe das Bezirksamt den Saal auch anderen Parteien überlassen.
Alle demokratischen Parteien haben zu einer Protestdemonstration gegen den Parteitag der Rechtsextremisten und eine anschließende Kundgebung vor dem Rathaus in Berlin-Reinickendorf aufgerufen. In einer fraktionsübergreifenden Resolution hatte am Donnerstag auch das Abgeordnetenhaus an die Berliner appelliert, der NPD zu zeigen, wie unwillkommen sie in der Stadt sei.
Rechtsradikale streiten miteinander
Neben den Finanzskandalen tobt in der NPD ein Machtkampf um die Führung. Voigt muss sich beim Parteitag voraussichtlich einer Kampfkandidatur stellen. Der NPD-Fraktionschef im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, will ihn ablösen. Voigt wird parteiintern eine Mitverantwortung für die Spendenskandale zugeschrieben.
Voigt hat allerdings eine einflussreiche Stütze. Sein Stellvertreter, der vermögende Rechtsanwalt und Hamburger NPD-Landesvorsitzende Jürgen Rieger, hat der permanent klammen Partei schon mehrfach mit hohen Krediten geholfen. Falls Pastörs gewählt werden sollte, werde er dies nicht mehr tun, drohte Voigts Weggefährte.
Quelle: ntv.de