Politik

Hetze ist keine Meinungsäußerung NPD unterliegt in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat ausländerfeindliche NPD-Wahlplakate mit der Aufschrift "Polen-Invasion stoppen!" endgültig gestoppt. Die Karlsruher Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde des NPD-Kreisverbandes Uecker-Randow zurück und bestätigte eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern. Danach sind die Plakate als volksverhetzender Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Polen zu sehen. Dies sei nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, entschied Karlsruhe. Die in den Landtagen von Schwerin und Dresden vertretene NPD hatte mit den Plakaten in Teilen Vorpommerns Stimmung gegen den Zuzug von Polen ins grenznahe Gebiet gemacht.

Ein zerstörtes Wahlplakat der Rechtsextremen in Thüringen.

Ein zerstörtes Wahlplakat der Rechtsextremen in Thüringen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die umstrittenen Plakate zeigen drei Krähen, von denen eine nach einem Bündel Geldscheine pickt. Nach den Worten einer Kammer des Ersten Senats gehört es zwar gerade zum politischen Meinungskampf, auch in überspitzter und scharfer Form Kritik zu äußern. Das Plakat verletze aber die Menschenwürde. Denn dadurch werde den in Deutschland lebenden Polen das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten abgesprochen - sie würden als minderwertige Wesen behandelt. Politiker und Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern hatten gegen die antipolnische Hetzplakate protestiert und deren Entfernung gefordert.

Quelle: ntv.de, dpa

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