NPD-Verbotsverfahren Namensfrage gefährdet Verfahren
15.07.2002, 10:05 UhrSPD und Grüne haben sich gegen die Aussetzung des NPD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. "Ein Scheitern des Verbotsverfahrens wäre ein Schaden für die Demokratie und gäbe den Rechtsextremen Zulauf", erklärte der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck. Er selbst habe zu den Skeptikern eines Verbotsantrags gehört. "Aber wenn sich die Verfassungsorgane des demokratischen Staates hierzu entschieden haben, wäre es verantwortungslos, jetzt einen Rückzieher zu machen."
Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Ludwig Stiegler betonte, die NPD sei eine antisemitische, rassistische und undemokratische Partei, die mit Bürgerkrieg drohe und daher verboten werden müsse. "Ich bin mir sicher, die Bundesverfassungsrichter werden nichts verlangen, was im Grunde diese Arbeit unmöglich machen wird", sagte Stiegler im Hinblick auf die V-Leute in der NPD.
"Verfahren vor Quellenschutz"
Beck und Stiegler reagierten damit auf Empfehlungen aus den Reihen von CDU und FDP. Neben den Liberalen, die das Verfahren seit Beginn ablehnen, hatte sich am Wochenende auch der CDU-Rechtsexperte Rupert Scholz dafür ausgesprochen, entweder wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert die Namen der V-Leute des Verfassungsschutzes offen zu legen oder den Verbotsantrag zurückzuziehen.
Beck sagte: "Der Erfolg des Verfahrens geht vor den Quellenschutz." Es bleibe zu hoffen, dass das Gericht den Quellenschutz mit berücksichtige. "Es geht um die Sicherheit der V-Leute, um Gefahren für Leib und Leben und keine Petitessen. Und ein Geheimdienst, der seine Quellen nicht zu schützen vermag, wird künftig keine Informanten mehr finden."
Am Wochenende war bekannt geworden, dass jeder siebte Spitzenfunktionär der NPD ein Spitzel des Verfassungsschutzes ist. Nach einer internen Aufstellung arbeiteten 30 der insgesamt 210 Landes- und Bundesvorstandsmitglieder der Nationaldemokraten und ihrer Jugendorganisation für die Nachrichtendienste. Der "Spiegel" hatte zudem berichtet, im NPD-Verbotsverfahren wollten die Innenminister von Bund und Ländern dem Bundesverfassungsgericht die Gesamtzahl der eingesetzten V-Leute, nicht aber deren Identität, offenbaren.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verfahren im Januar vorläufig gestoppt, nachdem bekannt geworden war, dass in den Verbotsanträgen Äußerungen von V-Leuten als Beweise aufgeführt sind. Bis zum 31. Juli müssen Bund und Länder dazu schriftlich Stellung nehmen.
Quelle: ntv.de