Politik

Gendatei für alle Männer Nein von Datenschützern und Gewerkschaftern

Eine bundesweite Gendatei stößt nicht nur beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Joachim Jacob, auf Widerstand. Auch Datenschützer in den Ländern und Gewerkschafter laufen Sturm gegen ein solches Vorhaben.

Lena Schraut, Sprecherin des Brandenburger Datenschutzbeauftragten, machte gegenüber n-tv.de deutlich, dass es dafür überhaupt keine Rechtsgrundlage gebe. Staatliche Maßnahmen müssten immer verhältnismäßig sein. Und davon keine bei einer Vorsorgedatei keine Rede sein. Die Aufnahme genetischer Daten von 41 Millionen Männern stünde in keinem Verhältnis, so grässlich die Tat im Fall Ulrike auch sei.

Schraut verwies zugleich auf den Artikel 3.3 im Grundgesetz, wonach auch niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden dürfe - auch nicht Männer.

Die Forderung nach einer Gendatei von Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm ist aus Sicht der Sprecherin auch Ausdruck der Hilflosigkeit der Politik bei solchen schweren Straftaten. "In jeder Gesellschaft passieren Verbrechen", so Schraut.

Polizeigewerkschaft für rückwirkende Erfassung

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht bei der zwangsweisen Erhebung solcher Daten für eine Gendatei verfassungsrechtliche Bedenken.

Konrad Freiberg, GdP-Bundesvorsitzender: "Es wäre hilfreicher, wenn die Polizeien der Länder finanziell und personell in die Lage versetzt würden, möglichst schnell die rückwirkende Erfassung bereits einschlägig vorbestrafter Täter vorzunehmen."

Seit 1997 erlaubt der Gesetzgeber die Registrierung von genetischen Informationen rechtskräftig Verurteilter. Bis heute seien längst nicht alle rechtlich zulässigen Erfassungen vorgenommen worden. Da Sexualstraftäter nicht selten rückfällig werden, würde ein Abgleich mit bereits bestehenden Daten die Strafverfolgung erleichtern und zukünftige Straftaten verhindern helfen."

"Eine generelle Registrierung, die jeden Mann zu einem potentiellen Täter macht, kann zwar eine spätere Strafverfolgung eventuell erleichtern, aber nicht die Tat verhindern. Man darf auch nicht verkennen, dass die Polizei bisher schon nahezu jedes Kapitalverbrechen aufklärt und den Täter den Richtern überstellt."

Quelle: ntv.de

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