Politik

Gedenken in Dresden Neonazi-Demo wirft Schatten voraus

Der 13. Februar hat sich von einem Tag des Gedenkens zu einem Tag der Randale gewandelt.

Der 13. Februar hat sich von einem Tag des Gedenkens zu einem Tag der Randale gewandelt.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Mehrere tausend Rechtsextreme dürfen am kommenden Samstag durch Dresden marschieren, aber nicht unbedingt auf der von ihnen gewünschten Route. Das entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen. Die Auflage der Stadt Dresden, die den Neonazi-Aufzug am 65. Jahrestag der Bombardierung der Stadt verhindern wollte und nur eine stationäre Kundgebung erlauben wollte, sei rechtswidrig, befanden die Richter. Allerdings wird der Stadt als Versammlungsbehörde das Recht eingeräumt, den Marsch zeitlich zu kürzen.

Im vergangenen Jahr zogen Neonazis mit Fahnen unter Polizeischutz durch die Stadt.

Im vergangenen Jahr zogen Neonazis mit Fahnen unter Polizeischutz durch die Stadt.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Ein Verbot des von der rechtsextremen Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) angemeldeten Aufzugs durch Dresden verstößt nach Ansicht der Richter gegen die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit. Das OVG bestätigte damit weitgehend einen zuvor ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden, gegen den die Stadt Beschwerde eingelegt hatte.

Es bleibt jedoch bei der von der Stadt verfügten Beschränkung des rechtsextremen Aufmarsches auf die Zeit zwischen 12.00 und 17.00 Uhr. Zugleich räumten die Richter der Stadt die Möglichkeit ein, die Kundgebungsroute durch die Stadt zu kürzen oder zu ändern, um die Lager der rechten und linken Demonstranten zu trennen und Zusammenstöße zu vermeiden.

Sorge um öffentliche Sicherheit

Mit einer Menschenkette will die Stadt Dresden ein friedliches Zeichen gegen die Vereinnahmung des 13. Februars durch Neonazis setzen.

Mit einer Menschenkette will die Stadt Dresden ein friedliches Zeichen gegen die Vereinnahmung des 13. Februars durch Neonazis setzen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Stadt hatte das das Verbot des Aufzugs vor allem mit der Wahrung der öffentlichen Sicherheit begründet. Das OVG räumte zwar ein, dass die Polizei angesichts der rund 28 angemeldeten Veranstaltungen vor einer besonderen Herausforderung stehe. Einen "polizeilichen Notstand" habe die Stadt aber nicht glaubhaft machen können. Die Stadt könne durch eine Änderung der Aufmarschroute dafür sorgen, dass gewalttätige Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten verhindert werden, argumentierten die Richter.

Zum 65. Jahrestag der Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg werden am 13. Februar bis zu 8000 Rechtsextreme aus ganz Deutschland und dem Ausland erwartet. Das Bündnis "Dresden Nazifrei" und antifaschistische Initiativen haben zu Protesten und Blockaden aufgerufen. Zudem wollen tausende Bürger mit einer Menschenkette an die Zerstörung der Stadt erinnern und zugleich ein Zeichen gegen Rechts setzen und ihren Widerstand gegen den Missbrauch des Gedenktages dokumentieren.

Die Polizei wird mit einem Großaufgebot vor Ort sein, um Zusammenstöße von Rechtsextremen und Gegendemonstranten zu verhindern. Der Dresdner Polizeipräsident Dieter Hanitsch rechnet mit etwa 2500 Gewaltbereiten. Bei den Luftangriffen britischer und amerikanischer Bomber waren am 13./14. Februar 1945 bis zu 25.000 Menschen ums Leben gekommen, die Stadt wurde stark zerstört. Gegen den Beschluss des OVG in Bautzen können nun keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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