Zwangsarbeiter-Entschädigung Neue Hürde nach Abweisung der Sammelklagen
11.05.2001, 06:13 UhrDie Bemühungen um eine schnelle Entschädigung der ehemaligen NS-Zwangsarbeiter haben erneut einen Rückschlag erlitten. Deutsche Firmen könnten die Bedingungen von US-Richterin Shirley Kram an eine Abweisung der Sammelklagen nicht akzeptieren, so der Bundesbeauftragte Otto Graf Lambsdorff (FDP).
Kram fordert unter anderem, dass auch österreichische Opfer Entschädigungszahlungen erhalten. Dies ist nach dem deutschen Stiftungsgesetz zur Entschädigung der NS-Opfer nicht möglich.
Die Richterin hatte am Donnerstag ihre Entscheidung für eine Abweisung der Sammelklagen verkündet und damit Optimismus ausgelöst. Am Freitag reichte sie ihre schriftliche Begründung nach. Lambsdorff äußerte sich in der ARD skeptisch, dass die Zahlungen noch vor der Sommerpause beginnen könnten. Der Bundestag muss vorher eine "ausreichende Rechtssicherheit" für deutsche Firmen feststellen.
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse sprach sich unterdessen dafür aus, notfalls das Stiftungsgesetz zu ändern, um die Entschädigungsauszahlungen an die ehemaligen Zwangsarbeiter endlich zu starten. Der Bund könne dann bereits seine fünf Mrd. DM Entschädigung freigeben, sagte der SPD-Politiker in der ARD.
Die Firmen haben Berufung gegen das Urteil eingelegt und wollen Richterin Kram beim Prozesstermin am kommenden Dienstag als befangen ablehnen. Anwälte der Opfer warfen der Industrie vor, Krams Urteil zu verdrehen, um die Zahlungen weiter hinauszuzögern. Der Zeitpunkt müsse kommen, an dem sie der Tatsache ins Auge sähen, dass Rechtssicherheit bestehe und Zahlungen an die Überlebenden geleistet werden müssten.
Quelle: ntv.de