Schlappe für Pfand-Gegner Neue juristische Schritte
08.08.2002, 20:01 UhrNach ihrer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben die Gegner des geplanten Dosenpfands weitere juristische Schritte angekündigt. Nach der Veröffentlichung der Mehrwegquote am kommenden Dienstag werde man eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen, teilte die zuständige Anwaltskanzlei mit. Mit Bekanntgabe der Mehrwegquote wird der Mechanismus in Gang gesetzt, der das Dosenpfand am 1.Januar 2003 in Kraft treten lässt.
Das BVerfG hatte zuvor in einem nun veröffentlichten Urteil die Verfassungsbeschwerde mehrerer Firmen gegen die Veröffentlichung der Mehrwegquote als unzulässig verworfen. Die Firmen hätten zunächst ihre juristischen Möglichkeiten bei den Verwaltungsgerichten ausschöpfen müssen, hieß es zur Begründung. Erst wenn der Rechtsweg vor den unteren Instanzen erschöpft sei, könne das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.
Die Kläger wollten verhindern, dass die Bundesregierung die Zahlen über die Mehrwegquote für Bier und Mineralwasser bekannt gibt. Sollten diese Zahlen den festgesetzten Grenzwert unterschreiten, wird sechs Monate später ein Dosenpfand wirksam. Hiergegen gerichtete Eilanträge blieben vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin am 20. Februar dieses Jahres ohne Erfolg.
Trittin zufrieden
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) begrüßte die Entscheidung der Verfassungsrichter. Aus Respekt vor dem obersten Gericht sollten die Unternehmen den Versuch unterlassen, "weiter rumzutricksen". Er erwarte, dass die Rechtslage akzeptiert werde und nun die nötigen Vorbereitungen für die Einführung des Dosenpfands ergriffen würden, sagte Trittin. Auch Bundesaußenminister Joschka Fischer (Grüne), die SPD sowie Umwelt- und Verbraucherverbände äußerten sich positiv über das BVerfG-Urteil.
Der Bundesverband Deutscher Handelsverbände hingegen erklärte: "Solange es keine abschließende Rechtssicherheit gibt, wird kein Unternehmen bereit sein, die notwendigen hohen Investitionen zu tätigen. Die Firmen würden erst den Ausgang der "vielen Verfahren gegen das Zwangspfand" abwarten.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll ab 2003 erstmals auch auf Getränke-Einwegverpackungen ein Pfand erhoben werden. Erfasst werden alle Einweg-Verpackungen für Bier, Mineralwasser, Cola und Limonade. Hauptsächlich betroffen sind Dosen und Einwegflaschen aus Glas oder Kunststoff. Bis 1,5 Liter werden 25 Cent, darüber 50 Cent Pfand erhoben.
Quelle: ntv.de