Erarbeitetes Vermögen im Blick Neuer SPD-Vorstoß in Hartz-IV-Debatte
10.04.2018, 05:14 Uhr
"Die Betroffenen müssen das Erarbeitete behalten dürfen", so Schäfer-Gümbel.
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Bislang wird Hartz-IV-Beziehern nur ein begrenztes Vermögen zugestanden. Für SPD-Vize Schäfer-Gümbel ein Unding. Er will, dass das erarbeitete Vermögen der Betroffenen unangetastet bleibt.
Hartz-IV-Empfänger sollen ihr erarbeitetes Vermögen nach dem Willen von SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel nicht länger antasten müssen, um die Grundsicherung in Anspruch nehmen zu können. "Umbrüche im Erwerbsleben von Menschen dürfen nicht mehr zu Unsicherheit und gar Abstiegsangst führen", sagte Schäfer-Gümbel dem "Tagesspiegel".
"Die Betroffenen müssen das Erarbeitete behalten dürfen - sei es ein Haus, eine Wohnung oder sonstiges Eigentum", so Schäfer-Gümbel weiter. Die Absicherung der Lebensleistung der Menschen sei ein wichtiger Baustein für einen modernen Sozialstaat.
Bislang wird Hartz-IV-Beziehern nach geltendem Recht nur ein begrenztes Vermögen zugestanden. Seit ein paar Wochen wird aber parteiübergreifend über das Hartz-System gestritten. Vor allem in der SPD mehren sich die Stimmen für eine Abschaffung.
Quelle: ntv.de, bad