Politik

Entführung von Scheidungskindern Neues EU-Recht

Bei grenzüberschreitenden Streitfällen um das Sorgerecht bekommt der Richter am üblichen Wohnort des Kindes das letzte Wort. Mit dieser Entscheidung vom Freitag wollen die Justizminister der 15 EU-Länder die zunehmende Zahl von Entführungen von Scheidungskindern in Europa in den Griff bekommen.

Die Vorsitzende des Ministerrats, Lene Espersen, sprach von einem Durchbruch nach zweieinhalbjährigen Verhandlungen: "Da haben wir wirklich die härteste Nuss geknackt", sagte die dänische Justizministerin.

Belgiens Justizminister Marc Verwilghen erläuterte die Lösung an einem Beispiel. Werde ein Kind aus einer geschiedenen deutsch-belgischen Ehe von einem Elternteil aus Belgien nach Deutschland entführt, so entschieden bisher die deutschen Behörden endgültig über die Frage einer Rückkehr. In Zukunft werde der Beschluss des deutschen Richters im Beispielfall vorläufig sein. Die definitive Entscheidung treffe ein belgischer Richter, der dazu auch alle Akten des deutschen Gerichts erhalten solle.

Mit dieser Regelung haben sich die Vorstellungen Belgiens und Frankreichs durchgesetzt, wonach ein Entführer keinen Vorteil aus der Mitnahme des gemeinsamen Kindes in sein Heimatland ziehen soll. Außerdem gingen die Justizminister bei ihrer Entscheidung davon aus, dass die Rechte eines Kindes am besten an seinem üblichen Wohnort geschützt seien.

Den Gerichten schreiben die Minister vor, ein Urteil zur Rückkehr eines Kindes binnen sechs Wochen zu fällen. Weitere Einzelheiten der Regelung sollen bis zum kommenden Sommer festgelegt werden, damit sie plangemäß am 1. Juli 2004 EU-weit in Kraft treten kann.

Quelle: ntv.de

ntv.de Dienste
Software
Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen