Alleinerziehende protestieren Neues Steuergesetz ungerecht
16.02.2002, 12:28 UhrAlleinerziehende Mütter und Väter wollen am Montag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen steuerliche Benachteiligung Klage einreichen. "Solange das Ehegatten-Splitting besteht, muss auch die Steuerklasse 2 mit Haushaltsfreibeträgen für Alleinerziehende erhalten bleiben, " sagte eine Sprecherin des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und Väter (VAMV). Zu den 150 Beschwerdeführern gehört auch die Halbschwester von Bundeskanzler Gerhard Schröder, Ilse Brücke.
Der Verband setzt sich für eine steuerliche Gleichbehandlung von Alleinerziehenden und Paarfamilien ein. Dafür sei es langfristig notwendig, den Unterschied bezüglich der Steuerklassen für Verheiratete und für Elternteile, die ihre Kinder allein erziehen, aufzuheben. Erst durch eine Kindergelderhöhung auf mindestens 300 Euro pro Kind könne für die Betroffenen eine Entlastung erreicht werden. Die Anhebung des derzeitigen Betrages um 15 Euro seit Januar 2002 bewirke nicht den Ausgleich, den Alleinerziehende benötigen, erklärte der VAMV.
Die Bundesregierung hatte im Juli des vergangenen Jahres das Zweite Familienfördergesetz beschlossen. Danach zahlten Alleinerziehende, die ab dem laufenden Jahr mit ihren Kindern allein leben, seit dem 1.1.2002 mehr Steuern, erläuterte der VAMV. Sie würden in Steuerklasse 1 eingestuft und damit wie Alleinstehende ohne Kinder besteuert. "Ohne Haushaltsfreibetrag wird eine allein Erziehende wie ein Single behandelt und muss mit einem mittleren Jahreseinkommen von rund 30.000 Euro jeden Monat 85 Euro mehr Steuern zahlen", so die Sprecherin.
Quelle: ntv.de