Politik

Noch mehr Arbeit für Karlsruhe Neues Wahlrecht beschlossen

Seit fast drei Monate hat Deutschland kein gültiges Bundeswahlgesetz. Jetzt drückt Schwarz-Gelb seinen Koalitionskompromiss durch den Bundestag - gegen den Widerstand von SPD, Grünen und Linken. Die Opposition will klagen. Das neue Wahlrecht könnte in Karlsruhe entwickelt werden.

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(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die schwarz-gelbe Koalition hat im Bundestag ihren umstrittenen Gesetzentwurf für ein neues Wahlrecht durchgesetzt. Alternative Entwürfe der Opposition fanden erwartungsgemäß keine Mehrheit. Während der Gesetzentwurf der Koalition vorsieht, Überhangmandate beizubehalten, wollten die Oppositionsparteien diese einschränken oder ausgleichen.

Nötig wurde die Reform, weil das Bundesverfassungsgericht 2008 das sogenannte negative Stimmengewichts für verfassungswidrig erklärte hatte. Für eine Änderung des Wahlgesetzes setzten die Richter damals eine Frist bis zum 30. Juni 2011. Union und FDP ließen diese Frist verstreichen, weil sie untereinander nicht einig werden konnten. Nach Ansicht von Verfassungsexperten wäre deshalb auch eine vorgezogene Neuwahl nach altem Recht nicht mehr zulässig gewesen.

Gegen den nun verabschiedeten Koalitionskompromiss kündigten SPD, Grüne und Linkspartei Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Der Grünen-Politiker Volker Beck sprach von einem "Anschlag auf die parlamentarische Demokratie".

"Schwarz-Gelb will sich Mehrheit ergaunern"

Die Koalition verteidigte ihr Konzept. Damit werde am bewährten Wahlrecht festgehalten, gleichzeitig aber die Vorgabe aus Karlsruhe erfüllt, erklärte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Peter Altmaier (CDU). SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann widersprach: "Sie benutzen das Wahlrecht zum eigenen Machterhalt." Sein Grünen-Kollege Beck meinte, Union und FDP wollten sich die Mehrheit im künftigen Parlament "ergaunern".

Das von den Karlsruher Richtern bemängelte negative Stimmengewicht kann in bestimmten Fällen dazu führen, dass die Abgabe einer Zweitstimme für eine Partei derselben Partei bei der Zahl ihrer Mandate schadet. Der Effekt tritt im Zusammenhang mit Überhangmandaten auf, auf die Parteien Anspruch haben, wenn sie in einem Bundesland mehr Direktmandate erhalten, als ihnen nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen.

Mit der zwischen Union und FDP vereinbarten Änderung wird die bislang mögliche Verbindung von Landeslisten einer Partei gestrichen. Künftig dürfen damit die in einem Bundesland errungenen Zweitstimmen einer Partei nicht mehr mit denen aus einem anderen Land verrechnet werden. Für die künftig verbleibenden "Reststimmen" werden zusätzliche Mandate vergeben.

Quelle: ntv.de, AFP/dpa

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