Rauchverbot in Berlin Niedersachsen will Ausnahmen
27.03.2007, 16:13 UhrNiedersachsen prescht nach der Einigung der Länder auf ein Rauchverbot in Gaststätten erneut vor und fordert auch für Restaurants Sonderregeln. Nicht nur für kleine Eckkneipen und Gaststätten mit speziellen Raucherzimmern sollten Ausnahmen gelten, sondern auch für Speiserestaurants, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) am Dienstag in Hannover. Baden-Württemberg plant Ausnahmen für Bier- und Festzelte. Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) fordert, dass in Raucherräumen von Gaststätten nicht bedient werden soll. Im Bundestag soll nach dem Willen der Union ein drastisches Rauchverbot gelten.
Qualmen in abgetrennten Zimmern
Wulff sagte, eine Unterscheidung von Schank- und Speisegaststätten werfe rechtliche Probleme auf. Er gehe aber davon aus, dass nur die wenigsten Speiserestaurants zu Rauchergaststätten würden. "Weil es schlichtweg nicht mehr die Akzeptanz der Mehrheit der Gäste trifft", sagte Wulff. Das Landesgesetz soll am 1. Juli in Kraft treten. Die Ministerpräsidenten hatten sich am vergangenen Donnerstag grundsätzlich auf ein Rauchverbot in Gaststätten geeinigt. In abgetrennten Zimmern soll das Qualmen erlaubt sein, für kleine Kneipen sind Ausnahmen möglich. Dies fordern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland, andere Länder liebäugeln damit.
Im Bundestag bahnt sich ein Rauchverbot auch in Abgeordnetenbüros an, was bisher umstritten war. "Wir sind der Auffassung, dass der Bundestag für sich keine Sonderregelung beanspruchen wird", sagte der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU). Das habe der Fraktionsvorstand beschlossen. Demnach soll das Rauchverbot im Parlament in den Gesetzentwurf der Bundesregierung einbezogen werden, die das Rauchen in Bundesbehörden und öffentlichen Verkehrsmitteln verbieten will. Auch die SPD strebe laut Fraktionsgeschäftsführung keine Ausnahmeregelung an, sagte ein SPD-Fraktionssprecher. Der Glimmstängel ist derzeit faktisch im Plenarsaal, in Ausschusssitzungen und in der Kantine nicht erlaubt.
Selbstbedienung für Raucher
Aus Sicht von Seehofer soll es in Raucherräumen in Gaststätten keinen Service geben. "Da muss man sich, was man braucht, holen", sagte er am Montagabend. Seehofer begründete dies mit dem Schutz der Beschäftigten vor Passivrauchen. Die Feinstaubbelastung durch Rauchen sei 20 Mal höher als der EU-Grenzwert für Fahrverbote. Er stellte sich damit hinter die Pläne des rot-roten Berliner Senats.
Die CDU/FDP-Koalition in Baden-Württemberg verständigte sich nach monatelangen Diskussionen auf ein Rauchverbot in der Gastronomie mit Ausnahme abgetrennter Raucherzimmer und von Fest- und Bierzelten. Die FDP konnte sich mit ihrer Forderung nach flexiblen Regelungen in Eckkneipen nicht durchsetzen. Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sprach von einer "klaren und tragfähigen Regelung für einen umfassenden Nichtraucherschutz".
Die schleswig-holsteinische Landesregierung stimmte ebenfalls einem Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz zu. Dieser orientiere sich an dem Beschluss der Ministerpräsidenten und sehe ein umfassendes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, aber auch in Gaststätten und Bars vor, sagte Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) am Dienstag in Kiel. Lediglich in komplett abgetrennten Nebenräumen dürfe weiter geraucht werden. Die CDU-Landtagsfraktion kritisierte den Gesetzentwurf und verlangte Sonderregelungen.
Quelle: ntv.de