Politik

Mindestlohn-Runde Null Fortschritt

Das Thema Mindestlohn bleibt in der großen Koalition umstritten. Ein Treffen von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) mit Kanzleramtschef Thomas de Maizire (CDU) in Berlin brachte offensichtlich keine nennenswerten Fortschritte. Der Sprecher des Arbeitsministeriums, Stefan Giffeler, sagte nach dem einstündigen Gespräch lediglich, sein Haus dringe weiter auf "eine zügige Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen" zum Mindestlohn. Nähere Angaben machte er nicht.

Das Treffen diente zur Klärung der weiteren Verfahrensschritte bei dem Thema. Die Umsetzung war ins Stocken geraten, da es inzwischen erhebliche Differenzen zwischen den Koalitionspartnern CDU, CSU und SPD gibt. Die SPD hatte den Mindestlohn zum Wahlkampfthema in Hessen und Niedersachsen gemacht. Die Union steht Mindestlöhnen generell ablehnend gegenüber. Die CDU setzt jetzt auf Mindesteinkommen, bei denen die von den Tarifparteien verabredeten Lohnuntergrenzen, die nicht "sittenwidrig" sein dürfen, gegebenenfalls durch den Staat aufgebessert werden sollen.

Im Juni vergangenen Jahres hatte sich die Koalitionsspitze unter anderem darauf verständigt, das Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz aus dem Jahr 1952 zu überarbeiten und auf einen aktuellen Stand zu bringen. Das Gesetz ermöglicht Mindestlöhne auch in solchen Branchen, die keine oder keine ausreichende Tarifbindung haben. Scholz wollte den Entwurf Anfang dieses Jahres vorlegen. Der nächste Schritt wäre dann die Ressortabstimmung.

Vor dem Treffen sagte Giffeler, es handle sich hier um regierungsinterne Beratungen. Entscheidungsreife Vorlagen lägen nicht auf dem Tisch. Es gebe auch keine neuen Branchen-Tarifverträge, deren Mindestlohnregelungen im Zuge einer Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt werden könnten. Die Koalition hatte vereinbart, einzelnen Branchen bis zum 31. März die Möglichkeit zugeben, auf diesem Wege Mindestlöhne tariflich festlegen zu können.

Novelle noch vor der Sommerpause?

SPD-Fraktionschef Peter Struck machte in der "Frankfurter Rundschau" deutlich, dass erst nach den Hamburger Bürgerschaftswahlen eine Rückkehr zu einer "vernünftigen Sacharbeit" zu erwarten sei. Seiner Ansicht nach soll der Bundestag das Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz "noch vor der Sommerpause" beschließen.

Der Chef des Parlamentskreises Mittelstand, Michael Fuchs (CDU), sagte der "Passauer Neuen Presse": "Es könnte gesetzlich festgeschrieben werden, dass Löhne dann sittenwidrig sind, wenn sie unterhalb der Grundsicherung von Hartz IV für Alleinstehende liegen." Ein Mindestlohn auf Hartz-IV-Niveau würde sich nach Angaben des Wirtschaftsweisen Bert Rürup bei 4,50 Euro bewegen.

Nach Ansicht des Trierer Bischofs Reinhard Marx ist ein gesetzlicher Mindestlohn "nicht die Lösung der Lösungen". Das Eingreifen des Staates sei jetzt zwar notwendig, "um Hungerlöhne und Niedriglöhne in einer ethisch nicht verantwortbaren Weise zu verhindern." Die Debatte um Mindestlöhne sei aber ein Zeichen, dass die Tarifautonomie wieder gestärkt werden müsse.

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) verlangte für die Branche ein Mitspracherecht bei Einführung von Mindestlöhnen über das Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz.

Nicht am Status quo rütteln

Derweil lehnt die Fleischbranche nach Angaben ihres Verbandschefs einen flächendeckenden Branchen-Mindestlohn ab. "Wir werden auf keinen Fall die Aufnahme in das Entsendegesetz beantragen", sagte Rainer Wagner, Präsident des Bundesfachverbandes Fleisch, der "Thüringer Allgemeinen". Seine Organisation vertritt die Interessen der Großschlacht- und Zerlegebetriebe in Deutschland. In der Branche sind insbesondere bei Spezialisten in Großschlachtereien Stundenlöhne von weit mehr als zehn Euro üblich. Allerdings werden laut Gewerkschaft NGG häufig Schlachttrupps aus Osteuropa eingesetzt, die weitaus geringere Löhne bekommen.

Quelle: ntv.de

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