Politik

Gefahr von Terrorflugzeugen Nur Regierung darf Abschuss erlauben

Die Entscheidung, was mit entführten Flugzeugen geschehen soll, stellte sich nach dem 11. September.

Die Entscheidung, was mit entführten Flugzeugen geschehen soll, stellte sich nach dem 11. September.

(Foto: dpa)

Sollte ein Flugzeug im Ausland entführt und in Deutschland als Waffe benutzt werden, ist dies eindeutig Landesverteidigung, urteilte das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren. Doch der Verteidigungsminister darf in diesem Fall nicht entscheiden, kommen nun genauere Überlegungen der Richter.

Die Bundeswehr darf laut einem früheren Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Terroristen gekaperte Flugzeuge zwar abschießen, um größere Katastrophen zu verhindern. Den Einsatzbefehl dazu darf aber auch in Eilfällen nur die Bundesregierung und nicht allein das Verteidigungsministerium geben, präzisierte das Gericht nun einem Beschluss seine Vorgaben.

Eine Regelung im Luftsicherheitsgesetz, die diese Entscheidungsgewalt allein auf den Verteidigungsminister übertrug, erklärten die Richter für nichtig. Das Gemeinsame Plenum des Gerichts, also alle 16 Richter der beiden Senate, hatten im vergangenen Juli auf eine Klage von Bayern und Hessen entschieden, dass die Bundeswehr militärische Kampfmittel in "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" einsetzen darf. Damit ist etwa die Abwehr eines von Terroristen gekaperten Flugzeuges erlaubt.

Der Zweite Senat hatte nun weitere Vorschriften des Luftsicherheitsgesetzes geprüft. Er erklärte die Regelungen für verfassungsgemäß, bis auf eine Ausnahme, nämlich die Zuständigkeit für einen Einsatzbefehl in Eilfällen. Demnach darf der Verteidigungsminister den Befehl auch in Eilfällen nicht geben, sondern immer nur die Bundesregierung, entschieden die Richter nach Artikel 35 des Grundgesetzes. Dort ist festgelegt, dass bei Naturkatastrophen oder Unglücksfällen nur "die Bundesregierung" den Streitkräfteeinsatz zur Unterstützung der Länderpolizeien befehlen darf.

Quelle: ntv.de, AFP

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