Urteil zu Kinderschändern Obama für die Todesstrafe
26.06.2008, 10:13 UhrUS-Präsidentschaftskandidat Barack Obama befürwortet die Todesstrafe für Kinderschänder. Er stimme nicht mit dem Obersten Gericht überein, das die Höchststrafe für Vergewaltiger von Kindern verboten hatte, sagte der demokratische Senator aus Illinois. Die Vergewaltigung eines kleinen Kindes sei ein "abscheuliches Verbrechen". Wenn ein Bundesstaat dies entscheide, sollte er diese Täter zum Tode verurteilen können, sagte Obama.
Das höchste US-Gericht hatte geurteilt, dass die Todesstrafe für Kinderschänder gegen den in der Verfassung verankerten Grundsatz verstößt, wonach es keine "grausame und außergewöhnlicher Bestrafung" geben dürfe. Im Mittelpunkt des Falls stand ein 43-Jähriger im US-Staat Louisiana, der wegen Vergewaltigung seiner achtjährigen Stieftochter zum Tode verurteilt worden war. Insgesamt haben bis jetzt fünf US-Staaten diese höchste Strafe erlaubt, wenn das Vergewaltigungsopfer ein Kind ist.
Das Gericht machte mit seinem Urteil zugleich generell klar, dass Verbrechen gegen Einzelpersonen nur dann mit dem Tod bestraft werden können, wenn es sich um Mord handelt. Im Fall von Hochverrat oder Spionage bleibt die Todesstrafe damit aber erlaubt.
Das mit Spannung erwartete Urteil fiel mit fünf zu vier Stimmen. Der gemäßigte Richter Anthony Kennedy schrieb in der Begründung, dass die Todesstrafe auf die "schlimmsten" Verbrechen begrenzt werden müsse. Diese bestünden darin, anderen Menschen das Leben zu nehmen. Die Todesstrafe sei keine "angemessene" Strafe für Kindesvergewaltiger, so groß auch das Leid der Betroffenen sei.
Genau an dieser Begründung stört sich Obama. Es wäre eine Sache gewesen, den Bundesstaaten strenge Auflagen zu erteilen, sagte er. "Aber es handelt sich im Prinzip um ein flächendeckendes Verbot, und damit bin ich nicht einverstanden."
Der republikanische Präsidentschaftskandidat John McCain erklärte, es sei "zutiefst beunruhigend", dass es in den USA Richter gebe, die die Vergewaltigung eines Kindes nicht als abscheulichstes Verbrechen ansähen, das "die schwerste Strafe verdient". Er nannte das Urteil einen Angriff auf die Fähigkeit der Justiz, "diese abscheulichen Schwerverbrecher für ihre verabscheuungswürdigen Taten zu bestrafen".
Quelle: ntv.de