Entschädigung für NS-Zwangsarbeiter Ohne Rechtssicherheit keine Zahlungen
09.05.2001, 03:11 UhrDie Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen vor weiteren Klagen von Nazi-Opfern ist die zentrale Voraussetzung für den Beginn der Entschädigungszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter. Eine besondere Bedeutung haben die Sammelklagen in den USA, die wegen ihres ungewissen Ausgangs gefürchtet sind.
Zwei gegen die Industrie und die Versicherungen gerichtete Sammelklagen wurden bereits zurückgenommen. Eine weitere Sammelklage gegen die deutschen Banken wurde jedoch nicht abgewiesen, weil die deutsche Wirtschaft ihren zugesagten Beitrag noch nicht beisammen hatte.
Umstritten ist, wann Rechtssicherheit im Sinne des Stiftungsgesetzes besteht. Die Wirtschaft vertritt die Auffassung, dass nicht nur die Sammelklagen, sondern sämtliche Einzelklagen erledigt sein müssen. Erst dann könne gezahlt werden. Im Gesetzes über die Bundesstiftung heißt es: "Die erstmalige Bereitstellung der Stiftungsmittel setzt das In-Kraft-Treten des deutsch-amerikanischen Regierungsabkommens betreffend die Stiftung 'Erinnerung, Verantwortung und Zukunft' sowie die Herstellung ausreichender Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen voraus. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen stellt der Deutsche Bundestag fest."
Der erste Punkt ist seit Sommer vergangenen Jahres erfüllt. Washington hat außerdem in einem gerichtsverwertbaren "Statement of Interest" betont, dass Klagen nicht im "außenpolitischen Interesse" der US-Regierung liegen.
Jetzt kommt es darauf an, wie "ausreichende Rechtssicherheit" interpretiert wird und wann die Banken-Klage abgewiesen wird. Die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft machte von Anfang an die Forderung nach "dauerhafter Rechtssicherheit" zur "unabdingbaren Voraussetzung für die Bereitstellung der Mittel". In einem Dokument zu ihrer Gründung heißt es, die Unternehmen müssten "vor gerichtlicher Inanspruchnahme geschützt" sein.
Quelle: ntv.de