Sicherungsverwahrung Ost-Lücke wird geschlossen
21.03.2007, 14:07 UhrDer Bundestag wird an diesem Donnerstag eine seit Jahren bestehende Gesetzeslücke bei der Sicherungsverwahrung für in Ostdeutschland verurteilte Schwerverbrecher schließen. Nach Angaben des rechtspolitischen Sprechers der Unions-Fraktion, Jürgen Gehb (CDU), werden die beiden Koalitionsfraktionen der eilig mit auf die Tagesordnung gesetzten Gesetzesergänzung im Parlament zustimmen.
Ostdeutsche Justizminister hatten zuletzt Druck gemacht, da in nächster Zeit die Freilassung einiger als weiterhin gefährlich geltender Sexualstraftäter droht. Ein konkreter aktueller Handlungsbedarf besteht aus Sicht der dortigen Justiz in einem Fall in Brandenburg, wo ein als gefährlich eingestufter Mann bereits in den nächsten Wochen in Freiheit käme. Gehb sagte nun nach dem Verlauf der Sitzung des Rechtsausschusse am Montag der dpa: "Die Zustimmung zur Gesetzesergänzung ist sicher."
Die Gesetzeslücke zur Sicherungsverwahrung geht auf eine Sonderregelung für die neuen Länder zurück. Bei den Verhandlungen über den Einigungsvertrag hatten die ostdeutschen Unterhändler darauf bestanden, dass das Instrument der Sicherungsverwahrung in den neuen Ländern - wie schon in der DDR - nicht eingeführt wird. Es galt in Ostdeutschland auch nach der Wende als Mittel der nationalsozialistischen Justiz. Verhängt ein Gericht die Sicherungsverwahrung, kommt ein verurteilter Schwerverbrecher auch nach Ablauf seiner Haftzeit nicht in Freiheit, wenn er weiter eine Bedrohung der Allgemeinheit darstellt.
Erst Mitte 1995 wurde dann auch in Ostdeutschland die Anordnung einer Sicherheitsverwahrung im Strafurteil eingeführt. Für die Täter, die zwischen 1990 und Mitte 1995 verurteilt wurden, änderte sich dadurch aber nichts.
Zwar ist seit einiger Zeit auch das Instrument der nachträglichen Sicherungsverwahrung eingeführt worden. Es ermöglicht eine entsprechende Anordnung, wenn sich erst in der Haft gezeigt hat, dass ein Täter weiter gefährlich ist. Das Instrument half bei dem entsprechenden Kreis der ostdeutschen Täter der Justiz aber auch nicht weiter, weil sie schon bei der Verurteilung als gefährlich galten.
Hier setzt nun die Korrektur des Gesetzgebers an. Nun soll die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auch in diesen Fällen ausdrücklich zugelassen werden. Die Sicherungsverwahrung müsste aber in jedem Einzelfall in einem neuen gerichtlichen Verfahren auch tatsächlich verhängt werden.
Der Sexualtäter in Brandenburg war bereits am 25. Januar aus der Haft entlassen worden. Um ihn aber weiter im Gewahrsam zu halten, wurde er sofort in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Dort wird er seitdem begutachtet. Im Mai würde er aber die Klinik verlassen können. Der Mann hatte zwischen 1992 und 1995 in Falkensee (Havelland) neun Mädchen vergewaltigt.
Quelle: ntv.de