Politik

Ärzte wollen nicht Sterbehelfer sein Palliativmedizin statt Giftübergabe

Der Freitod des ersten Bundesliga-Torschützen Timo Konietzka befeuert die Debatte über Möglichkeiten der Sterbehilfe in Deutschland. Ärztepräsident Montgomery lehnt jedoch jede Assistenz bei der Selbsttötung ab. Die schwarz-gelbe Koalition will Geschäfte mit der Sterbehilfe verbieten. Unklar ist jedoch, wie weit die Neuregelung gehen soll.

Das Sterben soll begleitet, nicht ermöglicht werden.

Das Sterben soll begleitet, nicht ermöglicht werden.

Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hat nach dem Freitod von Ex-Fußballer Timo Konietzka eine Lockerung der Sterbehilfe in Deutschland abgelehnt. "Die Delegierten des Deutschen Ärztetages haben sich zu mehr als zwei Drittel sowohl gegen aktive Sterbehilfe, also das Spritzen von Gift, als auch gegen den assistierten Suizid, also das Überreichen von Giftcocktails, ausgesprochen", sagte er der "Rheinischen Post".

Er fügte hinzu: "Unsere Position ist eindeutig: Als Sterbehelfer stehen wir nicht zur Verfügung." Die Erfahrung zeige, "dass gerade dann, wenn man einem schwerkranken Patienten durch gute Palliativmedizin ein Angebot zum Leben und zu einem würdigen Tod macht, er das dem schnellen Selbstmord immer vorzieht".

Keine Geschäfte mit dem Tod

Nach der Einigung des Koalitionsausschusses auf ein Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe streiten FDP und Union darüber, wie weit das geplante Gesetz gehen soll. Seine Partei unterstütze "das Verbot der gewerbsmäßigen Vermittlung" von Sterbehilfe, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Kauch der "Welt". Weitergehende Forderungen lehne die FDP ab. Beispielsweise solle niemand strafrechtlich belangt werden, "der aus altruistischen Motiven und ohne jede Gewinnerzielungsabsicht Menschen in auswegloser Lage berät".

Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU), sagte der Zeitung dagegen, es reiche nicht aus, "das Verbot ganz eng auf die gewerbsmäßige Sterbehilfe einzugrenzen". Gestoppt werden müssten auch "Strategien, bei denen die Kriterien der Gewerbsmäßigkeit unterlaufen werden", etwa indem ein Verein statt einer einzelnen Geldleistung für die Sterbehilfe einen jährlichen Mitgliedsbeitrag fordere oder einen Kostenbeitrag haben wolle, aus dem auch andere Zwecke des Vereins finanziert werden.

Union und FDP hatten sich beim Treffen des Koalitionsausschusses zuletzt darauf geeinigt, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) rasch einen Gesetzentwurf vorlegen soll. Das Ziel, die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen, hatten die drei Parteien bereits in ihrem Koalitionsvertrag vor zweieinhalb Jahren vereinbart.

Der hatte die Debatte über eine Lockerung der Sterbehilfe neu entfacht. Der erste Torschütze der Fußball-Bundesliga war am Montag im Alter von 73 Jahren in der Schweiz freiwillig aus dem Leben geschieden. Konietzka litt an Gallenkrebs und nahm die in der Schweiz erlaubte Sterbehilfe in Anspruch.

Quelle: ntv.de, dpa

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