Politik

Verleumdung von Holocaust-Opfern Pastörs verurteilt

Ein "Überzeugungstäter": Udo Pastörs.

Ein "Überzeugungstäter": Udo Pastörs.

(Foto: picture alliance / dpa)

Holocaust-Gedenkveranstaltungen sind für ihn "Betroffenheitstheater". Udo Pastörs spricht auch gern mal von einer "Ausschwitzprojektion." Doch die verbalen Entgleisungen des NPD-Politikers bleiben nicht ohne Folgen. Das Gericht verurteilte ihn jetzt zu acht Monaten auf Bewährung.

Der NPD-Fraktionschef im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, ist zu acht Monaten Haft auf Bewährung und 6000 Euro Geldbuße verurteilt worden. Das Amtsgericht Schwerin sprach Pastörs schuldig, in einer Rede Überlebende des Holocaust verleumdet und das Andenken an die Opfer verunglimpft zu haben.

Pastörs hatte in einer Landtagsrede im Januar 2010 eine Gedenkveranstaltung für die Opfer des Holocausts als "Betroffenheitstheater" und das Andenken an die Toten als "einseitigen Schuldkult" bezeichnet. Zudem sprach er unter anderem vom "sogenannten Holocaust" und einer "Auschwitzprojektion" durch die Politiker der demokratischen Parteien.

Die Vorsitzende Richterin bezeichnete den Angeklagten in der Urteilsbegründung als "Überzeugungstäter". Mit dem Strafmaß folgte das Amtsgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Pastörs Verteidiger kündigte nach der Verhandlung an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Die 6000 Euro Geldbuße soll Pastörs an die Stadtbücherei Schwerin für die Anschaffung von Kinderbüchern bezahlen. Die Richterin wies daraufhin, dass die Bücher von der Bücherei und nicht von Pastörs ausgesucht werden.

Der NPD-Politiker war bereits 2010 vom Amtsgericht Saarbrücken wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er bei einem NPD-Treffen im Februar 2009 Türken und Juden verunglimpft. Das Urteil wurde vom Landgericht Saarbrücken bestätigt, ist aber noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, AFP

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