Politik

Sterbehilfe-Votum als Gewissensfrage Patientenschützer hat Bedenken

Das Vorhaben der CDU, das Verbot der Sterbehilfe noch schärfer zu regeln, stößt auf Kritik. Patientenschützer äußern Bedenken. Hinzu kommt die Frage, sollen Abstimmungen im Bundestag zu diesem Thema frei und damit Gewissensfragen sein?

Die CDU will den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe verschärfen.

Die CDU will den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe verschärfen.

(Foto: dapd)

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, hat sich für eine freie Abstimmung über das Gesetz gegen gewerbliche Sterbehilfe ausgesprochen. Es handele sich um eine Gewissensfrage, deshalb müsse der Fraktionszwang aufgehoben werden, schrieb der CDU-Politiker nach Angaben des Magazins "Focus" an Fraktionschef Volker Kauder. Hüppe forderte, den Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu verschärfen.

"Wir müssen einen Weg finden, der ausdrücklich klarstellt, dass Ärzte nicht zum Selbstmord anstiften oder organisiert Beihilfe zur Selbsttötung anbieten dürfen", betonte Hüppe.

Ein Alternativentwurf der Unionsfraktion geht beim strafrechtlichen Verbot der Sterbehilfe deutlich weiter als die Vorgaben aus dem FDP-geführten Justizministerium.

Nach dem Unionsentwurf sollen organisierte Sterbehilfe, Suizidförderung aus selbstsüchtigen Motiven und "die Werbung zur Förderung von Selbsttötungen" verboten werden.

Beim Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, stieß der Vorstoß auf Ablehnung. Es gebe offensichtliche Widersprüche und verfassungsrechtliche Bedenken. Der Unionsantrag schieße über das Ziel hinaus.

Zuvor hatten bereits Oppositionspolitiker von SPD und Linkspartei eine freie Abstimmung über das Sterbehilfe-Gesetz gefordert.

Quelle: ntv.de, dpa

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