Politik

Vier Anträge im Bundestag Patientenverfügung kommt

Nach sechsjähriger Debatte entscheidet der Bundestag an diesem Donnerstag über eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung. Für Millionen existierende Willenserklärungen gibt es derzeit keine Gesetzesgrundlage.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Den Parlamentariern liegen drei konkurrierende Entwürfe vor, die sich vor allem darin unterscheiden, ob Verwandte und Ärzte im Ernstfall noch einen größeren Ermessensspielraum haben, wenn sich der Patient nicht mehr aktuell äußern kann. Fraktionszwang herrscht in dieser ethisch heiklen Frage nicht. Eine Gruppe von Abgeordneten vor allem aus der Union will gar keine Regelung.

Wildwuchs endlich beenden

Die Deutsche Hospiz Stiftung warnte angesichts der zuletzt hitzig geführten Debatte zwischen den Abgeordnetengruppen vor einem Scheitern. "Dann würde der Wildwuchs weitergehen", sagte Vorstand Eugen Brysch in Berlin. "Die Menschen erwarten Antworten." Jeder der drei Anträge wäre besser als die Unsicherheit, die bei Betroffenen, Angehörigen und Ärzten derzeit herrsche, sagte Brysch.

Mehr Recht auf Selbstbestimmung

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, sieht mit seinem Entwurf vor, dass Patientenverfügungen weitgehend verbindlich sein sollen und so das Recht auf Selbstbestimmung gestärkt wird. Nach dem unter anderem von Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) vorgelegten Entwurf können Behandlungsabbrüche nur verbindlich auch für nicht tödliche Krankheiten verfügt werden, wenn Betroffene vorher von einem Arzt beraten wurden.

Keines der vier Verfahren soll benachteiligt werden.

Keines der vier Verfahren soll benachteiligt werden.

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Der Vorstoß von Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) verlangt im Gegensatz zu den beiden anderen keine schriftliche Form der Verfügung, allerdings in Zweifelsfällen eine gemeinsame Beratung von Ärzten, Betreuern und Angehörigen über den Willen. Der Behinderten-Beauftragte der Unionsfraktion, Hubert Hüppe (CDU), will mit einem eigenen Antrag den bisherigen Zustand beibehalten. "Es ist eine Illusion, dass der Mensch ein Gesetz machen kann, mit dem sich ein schmerzloser Tod absichern lässt", sagte Hüppe dem "Rheinischen Merkur".

Tendenz klar erkennbar

Nach Angaben von SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann haben bislang 280 Parlamentarier beim Stünker-Antrag unterschrieben, 113 bei Bosbach, 61 bei Zöller und 39 bei Hüppe. Faktisch sei eine Mehrheit von 307 Stimmen notwendig. Zunächst will der Bundestag mit dem Hüppe-Antrag darüber abstimmen, ob es überhaupt ein Gesetz geben soll. Dann folgt eine namentliche Abstimmung darüber, in welcher Reihenfolge über die drei Entwürfe abgestimmt werden soll.

Vorteil in der Rangfolge

Der Hintergrund dieses Prozederes: Die Parlamentarier vermuten, dass derjenige Antrag schwieriger eine Mehrheit bekommen dürfte, über den zuerst abgestimmt wird. Je nachdem wie die Reihenfolge festgelegt wird, folgt dann die Abstimmung über die einzelnen Anträge. In dritter Lesung müsste dann noch einmal über den Antrag entschieden werden, der in der Runde zuvor eine Mehrheit bekommen hat.

Quelle: ntv.de, dpa

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