Nur vorübergehende Freude Pendler-Einsprüche erfolgreich
08.09.2007, 16:50 UhrDas Bundesfinanzministerium erwägt nun doch Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs zur Rechtmäßigkeit der gekürzten Pendlerpauschale. Nach Angaben der "Berliner Zeitung" stellt das Ministerium in Aussicht, dass die Steuerzahler künftig wieder die ungekürzte Pendlerpauschale in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen können. Ministeriumssprecher Torsten Albig sagte, kommende Woche würden Steuerexperten von Bund und Ländern darüber beraten.
Albig warnte aber vor der Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht werde die Kappung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklären. "Ich gehe davon aus, dass es im nächsten Jahr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geben wird, die unsere Haltung bestätigt." Am Ende werde es "dann dazu kommen, dass entsprechend Steuern nachzuzahlen sind, weil die Anerkennung als Werbungskosten nicht erfolgen wird".
Nach den Zweifeln des Bundesfinanzhofs an der Kürzung der Pendlerpauschale hatten zuletzt auch Koalitionspolitiker wieder Front gegen die Verschlechterungen für Arbeitnehmer gemacht. Die Steuergewerkschaft fordert, alle Steuerbescheide für 2007 als "vorläufig" einzustufen. Ansonsten drohe eine Flut von Widersprüchen.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hält die Kürzung der Pendlerpauschale indes für verfassungsgemäß. Bestätigt sieht er sich dadurch, dass "drei von fünf Finanzgerichten entschieden haben, dass es verfassungskonform ist, die Fahrtkosten zur Arbeit nicht mehr als Werbungskosten anzusehen und nur noch in Härtefällen ab 20 km unter die Arme zu greifen", sagte er der "Neuen Westfälischen".
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte ernste Zweifel an der Neuregelung der Pendlerpauschale geäußert. Nach der Kürzung können Berufspendler Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeit erst vom 21. Kilometer an steuerlich geltend machen. Dagegen haben Bürger geklagt. Nach dem Beschluss des obersten Steuergerichts in München könnten sich nun Arbeitnehmer zumindest die frühere, ungekürzte Pauschale vom ersten Kilometer an auf der Lohnsteuerkarte für 2007 eintragen lassen.
Das letzte Wort hat aber das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe kann die Neuregelung kippen, aber auch gegen die Kläger entscheiden. Am Ende könnte die Pendlerpauschale sogar ganz abgeschafft werden.
Quelle: ntv.de