Politik

High Noon im Bundesrat Pokern um die Zuwanderung

Noch immer ist unklar, ob das rot-grüne Zuwanderungsgesetz am Freitag im Bundesrat eine Mehrheit findet. Die Unionsländer bekräftigten am Donnerstag erneut ihr Nein. Die undankbare Rolle des Züngleins an der Waage liegt voraussichtlich bei der brandenburgischen Landesregierung aus SPD und CDU.

Die Entscheidung über das Abstimmungsverhalten werde erst während der Bundesratssitzung fallen, sagte Brandenburgs Regierungssprecher Erhard Thomas. Der kleinere Koalitionspartner CDU ist gegen das Gesetz und verlangt, dass sich das Land gemäß dem Koalitionsvertrag der Stimme enthält.

Brandenburgs PDS steht bereit

Sollte die große Koalition in Brandenburg an dem Konflikt zerbrechen, stünde die PDS für ein rot-rotes Regierungsbündnis bereit. "Wenn die große Koalition platzt, kann mit der PDS gesprochen werden", sagte der brandenburgische PDS-Fraktionschef Lothar Bisky gegenüber n-tv.de.

Berichte über Geld für Stimmen

Die Potsdamer Regierung bestritt, dass es finanzielle Versprechen der Bundesregierung gebe, um das Land zur Zustimmung zu bewegen. Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) lehne jede Art von "Teppichhandel" ab, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Manfred Füger. Spekulationen über etwaige finanzielle Angebote entbehrten jeder Grundlage.

Nach Medienberichten prüft die Bundesregierung angeblich, ob der Bund Zuschüsse oder Ausfallbürgschaften für wichtige Investitionsvorhaben gewähren könnte. Auch soll der Bund bereit sein, den Ländern bei den Kosten für Integrationskurse weiter entgegenzukommen.

Dem Bundesrat liegen bislang zwei Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Das Saarland brachte den Antrag "mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung" des Zuwanderungsgesetzes ein. Die SPD/FDP-Koalition in Rheinland-Pfalz verlangt die Vermittlung in zwei Punkten, will aber das Gesetz nicht scheitern lassen. Beide Anträge werden voraussichtlich keine Mehrheit erhalten.

Was ist ein gesplittetes Votum wert?

Unterdessen trat die Bundesrats-Verwaltung Spekulationen entgegen, dass Stolpe bei der Abstimmung ein abweichendes Votum seines Innenministers Jörg Schönbohm (CDU) überstimmen könnte. Ein gesplittetes Ländervotum wäre ungültig. Artikel 51 des Grundgesetzes schreibt vor: "Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden."

Der amtierende Bundesratspräsident, Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), äußerte sich allerdings nicht eindeutig zu der Frage, wie er ein geteiltes Votum Brandenburgs werten würde: "Ich werde mich verfassungskonform verhalten."

Schönbohm würde nicht zurücktreten

Sollte Wowereit ein gespaltenes Votum als Ja werten, würden die unionsregierten Länder mit einer Normenkontrollklage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das sagte Schönbohms Sprecher der "Bild"-Zeitung. Bis zu einer Entscheidung der Karlsruher Richter "bleibt die CDU in der Regierung. Und danach sehen wir weiter", zitiert das Blatt den Sprecher. Noch vor einer Woche hatte Schönbohm seinen Rücktritt angekündigt, sollte Stolpe dem Zuwanderungsgesetz zustimmen.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen