Politik

Video-Saal bei NSU-Verhandlung Politiker prüfen Übertragung

Wie kann ausländischen Journalisten doch noch der Zugang zum Gerichtsverfahren gegen Beate Zschäpe gesichert werden? Politiker von CDU und SPD loten die Möglichkeiten aus, einen Videoübertragung zu organisieren. Eventuell ist dazu eine Gesetzesänderung notwendig.

Abgeordnete im Bundestag erwägen eine gesetzgeberische Lösung im Streit um die Presseakkreditierung für den NSU-Prozess. Politiker von SPD und Union sprachen sich in der "taz" für eine Prüfung der Frage aus, ob eine Übertragung des Verfahrens per Videoleitung zu Journalisten in einen Nebensaal des Gerichts durch eine gesetzliche Klärung ermöglicht werden könnte.

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(Foto: dapd)

"Wenn eine Klarstellung erforderlich ist, dass die Übertragung von Prozessbildern in einen anderen Gerichtssaal zulässig ist, wäre die SPD dabei", sagte Burkhard Lischka, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Seine Unionskollegin Andrea Voßhoff fordert den Bundestag auf, zu "prüfen ob und inwieweit eine gesetzliche Klarstellung notwendig und geboten ist, um eine Videoübertragung in einen anderen Saal des jeweiligen Gerichtsgebäudes zu ermöglichen".

Das Oberlandesgericht München hält bisher eine Videoübertragung des Prozesses in einen Nebenraum zwar für wünschenswert, aber rechtlich für unzulässig. Eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes könnte hier Klarheit schaffen.

Das OLG steht in der Kritik, weil es die 50 festen Presseplätze nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsanträge vergeben hatte. Dabei gingen die meisten internationalen und alle türkischen Medien leer aus. Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe beginnt am 17. April in München.

Botschafter kommt auf jeden Fall

Der türkische Botschafter in Deutschland, Avni Karslioglu, kündigte an, auch ohne reservierten Platz zum Prozess zu kommen. Es sei selbstverständlich, dass er die Opferfamilien "bei ihrem schweren Gang begleite", sagte Karslioglu. "Es ist meine Aufgabe und natürlich meine Pflicht dort zu sein." Er forderte vom OLG erneut mehr Sensibilität, räumte aber zugleich ein, dass es formal alles richtig gemacht habe. Dennoch sei das Anmeldeverfahren für Journalisten "nicht so ganz durchsichtig" gewesen. Türkische Medien hätten immer wieder nach dem Beginn der Anmeldefrist gefragt, das erste von ihnen habe sich fünf Stunden nach Beginn angemeldet – und dennoch dürften nun alle nicht in den Saal.

Die Ombudsfrau der hinterbliebenen Familien, Barbara John, sagte dem "Tagesspiegel": "Von den vom Gericht eingeplanten 71 Nebenklägern werden definitiv zum Prozessbeginn am 17. und 18. April zehn Angehörige nicht erscheinen. Damit wäre zum Beispiel Platz für den türkischen Botschafter." Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, sagte: "Wenn jetzt Plätze frei werden, dann hat das Gericht eine neue Chance, um ein anderes Signal auszusenden." Die Plätze könnten der internationalen Presse oder Vertretern des türkischen Staates überlassen werden.

Klage hat Aussicht auf Erfolg

Das OLG teilte mit, dass Anfragen "zur Anordnung und Durchführung des Akkreditierungsverfahrens" für Medienvertreter bis auf weiteres nicht mehr beantwortet werden. Begründet wurde dieser Hinweis vom Gericht "nicht zuletzt im Hinblick auf die angekündigte Einlegung einer Verfassungsbeschwerde in diesem Zusammenhang". Die türkische Zeitung "Sabah" hatte am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vergabe der Journalistenplätze angekündigt. Die Presse- und die Informationsfreiheit müssten auch für die türkischsprachigen Journalisten in Deutschland gelten, argumentierte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel.

Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis hält die Klage für aussichtsreich. "Ich könnte mir vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage zum Anlass nimmt, darauf hinzuweisen, dass die geltenden Gesetze auch etwas großzügiger ausgelegt werden können", sagte er der "Berliner Zeitung". "Man muss das nicht so rigide handhaben, wie das Oberlandesgericht München es tut." So sehe er durchaus die Möglichkeit, den Prozess per Videokamera in einen weiteren Saal zu übertragen. Battis attackierte das OLG scharf: "Das ist so was von verbockt, wie die sich da anstellen."

Quelle: ntv.de, AFP/dpa

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