Zwangsarbeiter-Entschädigung Politiker sehen Rückschlag
07.03.2001, 21:42 UhrIn Deutschland ist die Entscheidung einer US-Richterin, eine Sammelklage von NS-Opfern gegen deutsche Banken nicht zurückzuweisen, als Rückschlag gewertet worden.
Opferanwalt Michael Witti und der Geschäftsführer des Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte, Lothar Evers, übten am Mittwochabend heftige Kritik an der mangelnden Zahlungsbereitschaft der deutschen Wirtschaft. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, forderte die amerikanische Regierung zum Handeln auf.
Witti erklärte, es sei "absehbar und zum Teil sogar geplant gewesen, dass so etwas passiert". Die zuständige Richterin Shirley Wohl Kram halte aber "die Tür offen", falls die von ihr monierten Punkte angegangen würden. Am wichtigsten sei nun, dass die deutsche Wirtschaft sicherstelle, dass das von ihr zugesicherte Geld zur Verfügung stehe. Daneben müssten aber auch die deutschen Banken den Ansprüchen nachkommen, die ihnen in einem mit Kram geschlossenen Vergleich mit der Bank Austria auferlegt worden seien. Die Banken hätten sich bisher geweigert, dieses Geld zu zahlen, so dass Krams jetzige Entscheidung nicht verwunderlich sei, erklärte Witti. Das Problem sei gänzlich hausgemacht.
Evers erklärte in der ARD, die deutsche Wirtschaft habe der zuständigen Richterin "in den vergangenen Wochen klar gemacht, auf sie kommt es nicht an, wir zahlen das Geld eh nicht ein". Nun habe man die Quittung für dieses Verhalten bekommen. Die Richterin wolle sich Zeit lassen, da sich die Wirtschaft mit dem Einzahlen ebenfalls Zeit lassen wolle. "Wer das Geld bis heute nicht hinterlegt und lieber 40.000 Mark Zinsen pro Tag kassiert, der muss sich nicht wundern, wenn sich eine Richterin Zeit nimmt", erklärte Evers.
Beck sagte, die amerikanische Regierung habe den deutschen Unternehmen in den USA allumfassenden Rechtsfrieden wegen Unrechtstatbeständen aus der Zeit des Nationalsozialismus' und des Zweiten Weltkrieges versprochen. "Jetzt muss sie Wort halten ", forderte Beck. Dies sei kein guter Tag für die ehemaligen Zwangsarbeiter, da nun nicht gesagt werden könne, wann die Entschädigungszahlungen erfolgten. Die Voraussetzungen auf Grund des Stiftungsgesetzes und der internationalen Vereinbarungen seien noch nicht gegeben, erklärte Beck. "Die heutige Entscheidung macht mich bitter, denn sie kostet Zeit, die wir nicht haben."
Quelle: ntv.de