Hessen macht's vor Polizisten gehen mit Kamera Streife
02.05.2014, 21:19 Uhr
Mit den Körperkameras gingen die Übergriffe auf Polizisten in den Testgebieten um fast 25 Prozent zurück.
(Foto: picture alliance / dpa)
Wenn Polizisten mit Schulterkameras auf die Straße gehen, dann zu ihrem eigenen Schutz. Was in Frankfurt in kleinem Rahmen getestet wurde, könnte bald öfters auf deutschen Straßen zu sehen sein. Gezeigt hat sich nämlich: Übergriffe auf die Beamten werden seltener.
Nach dem erfolgreichen Modellversuch in Frankfurt sollen Streifenpolizisten auch in anderen Städten Hessens mit Körperkameras vor Angriffen geschützt werden. Die Zahl der Übergriffe auf die Polizeibeamten hat sich in der Bankenmetropole nach Angaben des hessischen Innenministeriums durch die Videotechnik reduziert. Deshalb weitet das Land den Einsatz der sogenannten Body-Cams auch auf weitere aus. "Wir hoffen, dass die Body-Cam ein wegweisendes Einsatzmittel ist, das die hessische Polizei entwickelt hat," sagte Innenminister Peter Beuth.
Hessen ist dem Ministerium zufolge das erste Bundesland, das die Technik benutzt. Das Interesse daran sei im ganzen Bundesgebiet und auch im europäischen Ausland groß, heißt es. Andere Polizeibehörden prüften entsprechende Vorhaben. In Hessen gab es laut Innenministerium im vergangenen Jahr insgesamt 1710 Strafanzeigen aufgrund von Angriffen gegen Polizeibeamte. In Frankfurt sank die Zahl der Angriffe auf Ordnungshüter in den Probegebieten und während des bisherigen Tests von 27 auf 20, so der Innenminister.
Künftig sollen die Kameras vor allem auf Streife zum Beispiel in der Fußgängerzone getragen werden. Bei Veranstaltungen, bei denen mit größeren Gruppen von Betrunkenen zu rechnen sei, sollen sie ebenfalls zum Einsatz kommen. Bei Blockupy-Aktionen oder anderen Demonstrationen werde die Videotechnik dagegen nicht benutzt, sagte Beuth.
Das Landesamt für Datenschutz hat keine Einwände gegen die neue Technik: "Unser Haus war beteiligt an der Entwicklung", sagte eine Sprecherin. Es gebe keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Auflagen für die Polizei. Dazu gehört zum Beispiel, dass es Indizien für einen möglichen Angriff auf die Beamten geben muss. Auch muss es für Bürger erkennbar sein, dass eine Kamera die Situation aufzeichne. Es darf bei dem Einsatz nur das Bild, aber kein Ton aufgenommen werden.
Quelle: ntv.de, ame/dpa