Politik

Schutz vor Staatsanwalt Pressefreiheit soll gestärkt werden

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will Journalisten offenbar besser schützen. Einem Medienbericht zufolge, wolle sie erreichen, dass Journalisten bei Veröffentlichung von zugespieltem Material nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden.

Will den Paragrafen 353b im Strafgesetzbuch ergänzen: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Will den Paragrafen 353b im Strafgesetzbuch ergänzen: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

(Foto: picture alliance / dpa)

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Journalisten und deren Informanten besser vor dem Staatsanwalt schützen. "Medienangehörige müssen ihrer Aufgabe, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken, frei und ungehindert nachkommen können", sagte die FDP-Politikerin der "Welt am Sonntag". Mit einem "Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit" soll dem Bericht zufolge sichergestellt werden, dass Journalisten bei Veröffentlichungen von zugespieltem Material nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden. Außerdem sollen die Regelungen über Beschlagnahmungen bei Journalisten verschärft werden.

Der Gesetzentwurf, mit dem Leutheusser-Schnarrenberger die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem so genannten "Cicero"-Urteil aus dem Jahr 2007 umsetzt, ist laut "Welt am Sonntag" derzeit noch in der Abstimmung mit den anderen Ministerien. Einwände der anderen Häuser erwarte das Justizressort nicht, da das Projekt im Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP verabredet sei. Noch vor der Sommerpause solle sich das Kabinett damit befassen. Leutheusser-Schnarrenberger sehe den Entwurf als Teil ihres Vorhabens einer "Neuausrichtung der Rechtspolitik" durch Stärkung der Bürgerrechte.

Informanten werden geschützt

Konkret geht es dem Bericht zufolge um eine Ergänzung des Paragrafen 353b Strafgesetzbuch. Darin wird Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gedroht. Die Staatsanwaltschaften nutzen die Norm auch, um gegen die Presse vorzugehen. Über die Konstruktion einer Beihilfe zum Geheimnisverrat leiten sie Ermittlungen ein, um Redaktionsräume durchsuchen, Unterlagen oder Computer beschlagnahmen zu können. So soll herausgefunden werden, wer Journalisten über als vertraulich eingestufte Staatsgeschäfte informiert hat. Künftig soll das nicht mehr möglich sein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2007 entschieden, dass der bloße Verdacht, dass ein Journalist Beihilfe zum Geheimnisverrat geleistet haben könnte, für einen Durchsuchungsbefehl nicht ausreiche. Das Gericht erklärte damit die Durchsuchung der Redaktion des Magazins "Cicero" wegen der Veröffentlichung geheimer BKA-Informationen für verfassungswidrig. Zugleich betonten die Richter, dass Razzien bei Journalisten unzulässig sind, wenn sie allein dazu dienen, die Identität eines Informanten zu ermitteln.

Quelle: ntv.de, AFP/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen