Neues Urheberrecht Privatkopien bleiben erlaubt
05.07.2007, 18:50 UhrDer Bundestag hat eine Neuregelung des Urheberrechts beschlossen. Die Pauschalvergütung, die zum Ausgleich für erlaubte private Kopien von Büchern, Musikstücken oder DVDs als Abgabe auf Geräte und Speichermedien anfällt, wird künftig nicht mehr vom Gesetzgeber geregelt, sondern von den Beteiligten selbst. Privatkopien nicht kopiergeschützter Musikstücke, Bücher und DVDs bleiben erlaubt. Jedoch werden Kopien, die auf "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" beruhen, verboten. Der Gesetzgeber nimmt damit illegale Tauschbörsen im Internet ins Visier. Auch bleibt es beim Verbot, den Kopierschutz etwa auf DVDs zu knacken. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Justizministerin Brigitte Zypries nannte das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung Deutschlands in der Informationsgesellschaft. Die Balance zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Allgemeinheit müsse immer wieder ausgelotet werden. Im Gesetz heißt es, die Neuregelung könne zwar Auswirkungen auf die Gerätepreise haben, werde die Wirtschaft insgesamt aber nicht stärker belasten. Der Branchenverband "Bitkom" bestreitet dies. Auf den Gerätekäufer kämen am Ende höhere Preise zu. Der Interessenausgleich zwischen Urhebern, Geräteherstellern und Verbrauchern sei in entscheidenden Punkten gescheitert, erklärte der Verband.
Feilschen möglich
Erheblich geändert wird die Bestimmungsbasis für die Pauschalvergütung der Urheber über die Geräteabgabe. Wurden die Vergütungssätze bislang gesetzlich festgelegt, handeln diese künftig die Verwertungsgesellschaften als Vertreter der Urheber und die Verbände als Vertreter der Gerätehersteller aus. Klare Vorgaben für die Höhe der Vergütung gibt es nicht. Sie soll aber an der tatsächlichen Nutzung des Gerätes orientiert sein. Im Streitfall sind Schlichtungs- und Güteverfahren vorgesehen.
Die Geräteabgabe soll Geräte erfassen, die zur Vervielfältigung geeignet sind. Bislang wird sie auf Faxe, Kopierer, Scanner und DVD-Player erhoben. Die Industrie fürchtet, dass nun PCs und Drucker hinzukommen. Bibliotheken dürfen auf gesetzlicher Basis Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken anfertigen, unterliegen aber Beschränkungen.
Der Rechtsausschuss des Bundestages hatte am Mittwoch eine Entschließung angenommen, dass bei der Vergütung die Regierung für den Fall tätig werden müsse, dass die Erwartungen des Gesetzgebers nicht erfüllt würden oder es Wettbewerbsverzerrungen gebe.
Quelle: ntv.de