Selbst Staatsanwälte stimmen zu Prozess gegen Jugendpfarrer König platzt
02.07.2013, 16:24 Uhr
Lothar König bestreitet, zu Gewalt gegen Polizisten aufgefordert zu haben.
(Foto: dpa)
Mit Videos will die Dresdner Polizei vor Gericht beweisen: Jugendpfarrer König hat bei einer Demo in Dresden dazu aufgefordert, Beamte zu attackieren. Doch jetzt kommt heraus: Der Film ist zusammengeschnitten, die Originalaufnahmen lassen den Fall in neuem Licht erscheinen.
Der Prozess gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König ist nach sieben Verhandlungstagen vorerst geplatzt und muss völlig neu aufgerollt werden. "Die Hauptverhandlung wird ausgesetzt", entschied der Vorsitzende Richter Ullrich Stein, nachdem Königs Anwälte neues Videobeweismaterial vorgelegt hatten.
Die Aufnahmen sind Teile ungeschnittener Polizeivideos von der Demonstration gegen einen Neonazi-Aufmarsch. Sie waren Ende Juni aufgetaucht. Ihr Inhalt widerspricht dem der von Polizisten bearbeiteten Videos, auf denen die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe aufbaut. Auch die Staatsanwaltschaft stimmte einer Aussetzung des Verfahrens zu.
Laut Staatsanwaltschaft Dresden soll der 59-jährigen Theologen während der Protestaktion am 19. Februar 2011 unter anderem zur Gewalt gegen Polizisten aufgerufen zu haben. Der Angeklagte bestreitet das. Vielmehr habe er deeskalierend auf die Demonstranten eingewirkt. Bei Ausschreitungen während der Demonstrationen war es zu teilweise heftigen Zusammenstößen zwischen der Polizei sowie Rechts- und Linksextremen gekommen.
Wie es weitergeht, ist offen
Königs Anwalt hatte erklärt, das Videomaterial, auf das sich die Staatsanwaltschaft stützt, sei manipulativ geschnitten worden. Den Polizisten, die es erstellt hatten, warf er vor, eine "Fälscherwerkstatt" betrieben zu haben.
Insgesamt sind nach übereinstimmenden Angaben von Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft nun etwa 200 Stunden Rohvideomaterial vom angeblichen Tattag mehrfach zu sichten und auszuwerten. Deswegen sei mit einer Unterbrechung der Verhandlung von vier bis sechs Monaten zu rechnen.
Ob der Prozess danach aber überhaupt fortgesetzt wird, ist derzeit völlig offen - König ist mit der Entscheidung noch nicht freigesprochen. Es gebe nach dem Aussetzungsbeschluss mehrere juristische Möglichkeiten, erklärte eine Gerichtssprecherin. Eine davon sei, dass das Gericht das Verfahren einstelle, eine andere, dass die Beweisaufnahme noch einmal völlig von vorne begonnen werde. Königs Verteidigung kündigte an, die Einstellung des Verfahrens zu beantragen.
Quelle: ntv.de, dpa