Klage gegen Bundesregierung Prozessauftakt in Karlsruhe
19.06.2001, 10:49 UhrDas neue Nato-Strategiekonzept der Bundesregierung steht auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob das im April 1999 verabschiedete Konzept verfassungs- und völkerrechtswidrig ist. Eine entsprechende Klage hatte die PDS-Bundestagsfraktion eingereicht. Mit einem Urteil des Zweiten Senats ist erst in einigen Monaten zu rechnen.
Aus Sicht der PDS hat die Bundesregierung das Mitspracherecht des Bundestags in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik verletzt. Denn das neue Konzept sieht militärische Interventionen auch außerhalb des Nato-Gebiets vor.
Bundesaußennminister Joschka Fischer (Grüne) und Bundesverteididungsminister Rudolf Scharping (SPD) verteidigten vor den Karlsruher Richtern das Vorgehen der Regierung. Das Strategiekonzept sei kein bindender Vertrag, sondern ein politisches Dokument, sagte Fischer. Von daher sei eine Zustimmung des Bundestages nicht nötig gewesen. Gleichzeitig warnte er vor einem Urteil, das den Spielraum der Bundesregierung einengen würde. Wenn der Bundestag ein zu großes Mitspracherecht erhalte, sei die außenpolitische Handlungsfähigkeit gefährdet.
Die rot-grüne Bundesregierung hatte eigenmächtig der erweiterten Nato-Strategie zugestimmt, ohne das Parlament damit zu befassen. Schließlich handele es sich um eine bloße Weiterentwicklung des 1949 geschlossenen Nato-Vertrages, begründete die vereidigungspolitische Sprecherin der Grünen, Angelika Beer, dies im WDR. Der Einsatz deutscher Truppen müsse nach wie vor vom Bundestag gebilligt werden.
Die PDS kritisiert, die Aufgaben der Nato seien wesentlich erweitert und der Kern des Vertrags dadurch verändert worden. Die Ausschaltung des Parlaments sei nicht nur eine Frage der Demokratie, sondern auch der Rechtssicherheit der Soldaten, so der Bundestagsabgeordnete Gregor Gysi.
Quelle: ntv.de