Politik

Gericht erzwingt zweites Gutachten Psychiater beobachten Breivik

Breivik wehrt sich gegen die Begutachtung.

Breivik wehrt sich gegen die Begutachtung.

(Foto: REUTERS)

Im April soll der Prozess gegen den norwegischen Attentäter Breivik beginnen und noch immer ist unklar, ob er für seine Taten verantwortlich gemacht werden kann. Ein Gericht ebnet nun den Weg für eine zweite Begutachtung des Mannes.

Norwegens Oberstes Gericht hat den Einspruch des Attentäters Anders Behring Breivik gegen ein neuerliches psychiatrisches Gutachten endgültig abgelehnt. Das Gericht wies die Argumentation der Anwälte Behring Breiviks zurück. Demnach war ein Gericht niedrigerer Instanz in Oslo nicht befugt, die Erstellung eines zweiten Gutachtens anzuordnen, weil dieses weder von der Verteidigung noch von der Staatsanwaltschaft beantragt worden sei.

Nach der Entscheidung des Obersten Gerichts können die beiden Psychiater, mit denen der Rechtsextremist Behring Breivik nicht zusammenarbeiten will, mit ihrer Beobachtung in der Haft beginnen. Das neue Gutachten der beiden Experten soll bis zum 10. April eingereicht werden, für den 16. April ist der Beginn des Prozesses gegen Behring Breivik vorgesehen.

77 Menschen starben

Dieser hatte im vergangenen Juli zunächst im Regierungsviertel von Oslo mit einer Autobombe acht Menschen getötet. Anschließend erschoss er in einem Sommerlager der regierenden Arbeiterpartei auf der Insel Utöya 69 überwiegend jugendliche Teilnehmer.

Im November hatten zwei vom Gericht beauftragte Gutachter Behring Breivik wegen "paranoider Schizophrenie" für unzurechnungsfähig erklärt. Opfer-Anwälte dagegen forderten ein neues Gutachten, da mehrere Nebenkläger das Vorgehen Behring Breiviks während des Massakers auf Utöya als methodisch und rational wahrnahmen.

Breivik sieht sich nach eigener Aussage als Kommandeur einer rechtsextremistischen "Widerstandsbewegung" gegen Muslime.

Quelle: ntv.de, AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen