Debatte um Rauchverbot Qualmen erst ab 21 Uhr?
11.02.2007, 16:58 UhrBeim geplanten Rauchverbot in Gaststätten haben sich mehrere Ministerpräsidenten gegen strikte Verbote stark gemacht. Der niedersächsische Regierungschef Christian Wulff und Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (beide CDU) schlugen vor, den Wirten die Entscheidung zu überlassen. Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) plädierte für stundenweise Raucherlaubnis.
Wulff sagte der "Bild am Sonntag": "Jeder Wirt legt fest, ob seine Gaststätte ein Raucherlokal werden soll. Raucherlokale werden mit einem R gekennzeichnet." Er fügte hinzu: "In Nichtraucherlokalen gilt Rauchverbot - mit Ausnahme separater Raucherzimmer. Jeder Bürger kann dann frei entscheiden, welche Lokale er besuchen will."
Böhmer will das Rauchverbot auf Speiselokale beschränken. "Bei den Kneipen muss es beides geben: Kneipen für Raucher und Kneipen für Nichtraucher. Dann kann jeder auswählen, wo er hingehen will", sagte er dem Berliner "Tagesspiegel".
Platzeck nannte es überlegenswert, "in den späten Abendstunden, etwa ab 21 Uhr, in bestimmten Bereichen einer Gaststätte das Rauchen weiterhin zuzulassen". Mit einer solchen Regelung wäre beiden Seiten gedient, sagte er der "Super Illu". "Nichtraucher könnten ihr Essen unbehelligt vom Qualm einnehmen. Und Raucher könnten zum Ausklang des Abends die Zigarette oder das Zigarillo nach dem Essen genießen."
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer wollen sich voraussichtlich am 22. März mit dem Thema befassen. Die Facharbeitsgruppe der Bundesländer zum Nichtraucherschutz hatte sich Anfang Februar auf weitgehende Rauchverbote verständigt. In Gaststätten sollte der blaue Dunst nur noch in extra ausgewiesenen Raucherzimmern erlaubt sein.
Wulff sagte, grundsätzlich sei er für ein Rauchverbot in Gaststätten. Ausnahmen müssten aber möglich sein. "Denn Eckkneipen, Bars oder kleine Restaurants haben nicht die Möglichkeit, extra Raucherzimmer einzurichten. Die Existenz solcher Betriebe dürfen wir nicht gefährden."
Quelle: ntv.de