Entscheidung bis Ende Juli Rauchverbot in Karlsruhe
11.06.2008, 08:13 UhrDas Bundesverfassungsgericht will bis Ende Juli grundsätzlich über die Rechtmäßigkeit des Rauchverbots in Gaststätten entscheiden. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, auch wenn es vordergründig nur um die Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin gehe, seien die Verfahren exemplarisch für eine Reihe vorliegender Klagen.
Das Gericht überprüft die Klagen zweier Gastwirte und des Betreibers einer Heilbronner Diskothek. Während deren Vertreter die Regelungen als unverhältnismäßig angriffen und Umsatzeinbußen geltend machten, verteidigten die Länder vor Gericht den Nichtraucherschutz. (Az.: 1 BvR 3262/07)
Seit Jahresanfang ist das Rauchen in Kneipen, Restaurants oder Diskotheken in fast allen Bundesländern verboten. In einigen Ländern wie Nordrhein-Westfalen gelten Übergangsregelungen. Dem Verfassungsgericht liegen etwa 30 Verfassungsbeschwerden gegen Rauchverbote vor. Das Gericht werde prüfen, ob die Ausnahmen vom Verbot gerechtfertigt seien, sagte Papier. In Baden-Württemberg und Berlin ist wie in den meisten Bundesländern in Gaststätten das Rauchen in Extraräumen erlaubt.
Kläger klagen über Umsatzeinbruch
Die Kläger sehen sich in ihren Grundrechten verletzt und fürchten um ihre wirtschaftliche Existenz. Sie machen Umsatzrückgänge bis zu 40 Prozent geltend.
Er habe sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes letzten August Umsatzeinbußen bemerkt, sagte ein Tübinger Gastwirt und Kläger. Viele seiner Gäste müssten draußen rauchen und tränken entsprechend weniger. Er könne wie viele kleine Lokale keinen Extra-Raucherraum einrichten und sei daher benachteiligt.
Die Berliner Klägerin, die Wirtin Sylvia Thimm von der Kneipe "Doors", sagte: "Das ist mein Laden, da möchte ich selber entscheiden." Die Raucher seien alle erwachsen und wüssten, dass Nikotin schädlich sei. Rauchen sei aber wichtig für das Lebensgefühl dieser Menschen. "Irgendwo sollte man den Leuten selbst überlassen, was sie machen wollen."
"Die Freiheitsrechte der Raucher"
Nach Einschätzung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) hat etwa die Hälfte der Gastronomiebetriebe durch den Nichtraucherschutz Umsatzrückgänge von durchschnittlich 20 bis 25 Prozent.
Durch das Verbot könnten gerade die Gastwirte kleiner Kneipen ihren Beruf faktisch nicht mehr ausüben, sagte der ehemalige Verteidigungsminister Rupert Scholz als einer der Klägeranwälte. Bei den hohen Fixkosten bedeuteten solche Umsatzrückgänge das Aus. Insgesamt sei der Gesetzgeber mit dem Rauchverbot über das Ziel hinausgeschossen und habe die Freiheitsrechte der Raucher, Nichtraucher und Gastwirte vor lauter Gesundheitsschutz aus den Augen verloren.
Es sei nicht nachgewiesen, dass die Umsatzrückgänge durch das Rauchverbot verursacht worden seien, widersprach die baden-württembergische Arbeitsministerin Monika Stolz. Für weniger Einnahmen seien auch Faktoren wie die Mehrwertsteuererhöhung verantwortlich. In Diskotheken sei zum Schutz vor allem der jugendlichen Nichtraucher ein ausnahmsloses Rauchverbot nötig. Auch die Berliner Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher argumentierte, der Gesundheitsschutz gehe vor.
Quelle: ntv.de