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Zur Stärkung des Vertrauens Rauswurf extremistischer Staatsdiener wird einfacher

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Bei Teilnahme an oder Unterstützung von extremistischen Bestrebungen müssen Soldaten und Staatsdiener künftig schneller gehen.

Bei Teilnahme an oder Unterstützung von extremistischen Bestrebungen müssen Soldaten und Staatsdiener künftig schneller gehen.

(Foto: picture alliance / Panama Pictures)

Neun Monate nach der Vorlage des Gesetzesentwurfs wird es vom Bundestag verabschiedet. Dadurch sollen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und der Bundeswehr schneller entlassen werden können, wenn sie extremistische Meinungen teilen. Das soll auch zur Imagepflege beitragen.

Beschäftigte mit extremistischen und verfassungsfeindlichen Einstellungen sollen künftig schneller aus dem öffentlichen Dienst und aus der Bundeswehr entfernt werden können. Der Bundestag verabschiedete mit der Mehrheit der Ampel-Fraktionen zwei Gesetze, welche die bisher langwierigen Disziplinarverfahren in solchen Fällen beschleunigen sollen. Union und AfD votierten gegen beide Gesetze, die Linke enthielt sich. Mit einer raschen und effektiven Ahndung von Dienstvergehen im öffentlichen Dienst und der Bundeswehr solle das Ansehen und das Vertrauen in die Integrität dieser Institutionen gestärkt werden, argumentiert die Koalition.

Bislang kann der Dienstherr im öffentlichen Dienst eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur per Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erreichen. Nach Angaben der Bundesregierung dauern diese Verfahren im Schnitt vier Jahre, in denen die Betroffenen weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten.

Kündigung künftig per Disziplinarverfügung

Die Neuregelung sieht vor, dass die Behörden künftig selbst eine Disziplinarverfügung gegen extremistische Beamte erlassen können - die dann im Nachhinein vom Verwaltungsgericht geprüft wird. Die Verfügung kann sämtliche Disziplinarmaßnahmen einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts umfassen. Betroffene können gegen die Verfügung Klage einreichen.

Ein ähnliches Verfahren sieht das Gesetz zur beschleunigten Entfernung von verfassungsfeindlichen Zeit- und Berufssoldaten aus der Bundeswehr vor, das der Bundestag ebenfalls verabschiedete. Bislang konnten sie erst nach rechtskräftigem Abschluss eines entsprechenden Disziplinarverfahrens aus der Truppe entlassen werden. Künftig soll die Entlassung durch einen Verwaltungsakt möglich sein.

Voraussetzung für eine solche Entlassung ist, dass die betroffenen Soldaten "in schwerwiegender Weise Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind", wie es in dem Gesetzentwurf heißt.

Faeser will Rechtsstaat nicht "von innen heraus" sabotieren lassen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser begrüßte die Reform des Disziplinarrechts im öffentlichen Dienst. "Wir sind eine starke Demokratie, die sich gegen ihre Feinde zu wehren weiß", erklärte sie. Wer den Staat ablehne, könne ihm nicht dienen. "Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird."

Jeder Extremismusfall im öffentlichen Dienst müsse deutliche Konsequenzen haben - "gerade auch zum Schutz des Ansehens der ganz überwältigenden Mehrheit der Beschäftigten, die tagtäglich für unsere Demokratie eintreten". Faeser betonte jedoch, dass "selbstverständlich" auch nach der Reform der Rechtsschutz der Betroffenen gewährleistet bleibe.

Kritik von Beamtengewerkschaften und Unionsfraktion

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Beamtengewerkschaften und Unionsfraktion kritisierten die Neuregelung zum öffentlichen Dienst: Sie setze die Beamten zu ungeschützt der Entscheidung des Dienstherrn aus und zeuge von Misstrauen gegenüber der Beamtenschaft.

Nach Angaben der Bundesregierung wurden 2021 in der Bundesverwaltung 373 Disziplinarmaßnahmen verhängt. Im Verhältnis zu der Gesamtzahl der rund 190.000 beim Bund tätigen Beamtinnen und Beamten kam es somit bei weniger als 0,2 Prozent zu disziplinarischen Folgen.

Das Bundesbeamtengesetz legt den Beamten eine Verfassungstreuepflicht auf. Das bedeutet, sie müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Eine ähnliche Verpflichtung gilt für Zeit- und Berufssoldaten.

Quelle: ntv.de, mes/AFP

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