Politik

Union und SPD einigen sich Reform des Vereinsrechts

Union und SPD haben sich auf eine Reform des Vereinsrechts verständigt, die in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden soll.

Auch hierbei soll keine Haftung für Schäden bestehen.

Auch hierbei soll keine Haftung für Schäden bestehen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Damit werden Millionen ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände weitgehend von der Haftung für Schäden freigestellt, wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte der Zeitung: "Wir setzen mit der Reform ein wichtiges Zeichen, um noch mehr Menschen zu ermutigen, sich ehrenamtlich für das Gemeinwohl einzubringen."

Bereits heute werde "in über 550 000 eingetragenen Vereinen in Deutschland unschätzbar wichtige Arbeit für Sport, Kultur und Soziales geleistet". Deshalb sei es gut und wichtig, dass der Bundestag in der kommenden Woche Haftungserleichterungen für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände beschließe. "Bürgerschaftliches Engagement ist ein tragender Pfeiler unserer Gesellschaft", betonte die Ministerin.

Nach den Plänen der Koalition müssen Vorstandsmitglieder Schäden, die sie im Dienst für ihren Verein verursachen, grundsätzlich nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen. Nur wer vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, kann demnach in Zukunft noch zum Ersatz herangezogen werden. Die Neuregelung gilt für alle, die unentgeltlich oder für eine kleine Vergütung von bis zu 500 Euro im Jahr im Vorstand eines Vereins oder einer Stiftung aktiv sind.

Quelle: ntv.de, dpa

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